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SEBA darf als erste Bank digitale Vermögenswerte für Schweizer Investmentfonds anbieten
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SEBA darf als erste Bank digitale Vermögenswerte für Schweizer Investmentfonds anbieten

Daniela Kirova
Daniela Kirova
25. Januar 2023
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Die Aufsichtsbehörden haben der SEBA Bank die Erlaubnis erteilt, Investmentfonds mit Sitz in der Schweiz digitale Vermögenswerte anzubieten. Das ist die erste Lizenz dieser Art in der Schweiz, die die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilt. Sie stellt eine neue Möglichkeit für liquide Krypto-Fonds dar und erlaubt es der SEBA, als Depotbank zu agieren. Laut dem Bank-Chef Guido Bühler wird die Lizenz für liquide Krypto-Fonds mehr Investitionen anziehen.

Normalerweise sind Krypto-Fondsstrukturen mit einer Liquiditätssperre verbunden, und Kunden, die ein- oder aussteigen wollen, müssen mit hohen Kosten rechnen. Das könnte jetzt der Vergangenheit angehören. Bühler sagte CoinDesk in einem Interview:

Diese Lizenz für kollektive Kapitalanlagen erlaubt es institutionellen Kunden und später auch Privatkunden, über Fondsstrukturen in Krypto-Assets auf einer liquiden Basis zu investieren. Das bedeutet, dass Institutionen nun die Möglichkeit haben, ihre Fondsstrukturen für Krypto als liquiden Vermögenswert zu etablieren. Dadurch können die Leute heute zeichnen und morgen verkaufen. Der institutionelle Einstieg steht erst am Anfang, da viele institutionelle Möglichkeiten noch hinter der Marktnachfrage zurückbleiben.

Im Mai ging SEBA eine Partnerschaft mit der Tokensoft International AG ein. Dadurch kann die Bank den Unternehmen, die ihre eigenen Wertpapier-Token ausgeben möchten, eine maßgeschneiderte Tokenisierung anbieten. SEBA entwirft und emittiert Token entsprechend den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens und verwaltet sie, sobald sie auf den Markt gelangen.

Die Schweiz ist ein Pionier bei Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten

Während die Kryptowährungen in den USA und China die Märkte belasten, scheint die Schweiz im Takt ihrer eigenen Trommel zu marschieren. Im Februar gewährte die Schweizer Regierung dem Handel mit Tokenized Securities auf einer Blockchain denselben rechtlichen Status wie dem Handel mit Devisen und anderen traditionellen Vermögenswerten. Der Schweizer Gesetzgeber hat den rechtlichen Rahmen angepasst, um konkrete Merkmale der Distributed-Ledger-Technologie in die bestehenden Gesetze zu integrieren. Diese Änderungen sehen unter anderem vor, dass tokenisierte Wertpapiere als neue Anlageklasse anerkannt sind. Die Eigentumsrechte werden dabei automatisch über die Blockchain auf jeden neuen Anleger übertragen.

Alexander Vogel, Partner bei der Schweizer Anwaltskanzlei Meyerlustenberger Lachenal, kommentiert:

Zuvor gab es unverbriefte Rechte, die man übertragen musste. Viele kluge Köpfe haben sich Gedanken darüber gemacht, wie man das in der Blockchain bewerkstelligen kann. Mit diesen neuen registrierten Rechten ist klar, dass man Rechtssicherheit hat. Wenn man sie ordnungsgemäß innerhalb einer Blockchain überträgt, ist der neue Eigentümer, der sie in seiner Wallet hält, definitiv der Besitzer dieser Rechte.

Bühler schätzt, dass Kryptowährungen im Jahr 2022 etwa 3 % der Anlageportfolios ausmachen werden, was ungefähr dem Anteil von Gold entspricht.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.