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Krypto-Steuer in Deutschland 2024 - Bitcoin & Co.

Ryan Matthews
23. Januar 2024
Offenlegung von Werbung

Wer in Deutschland ein Einkommen erhält oder durch den Verkauf, die Vermietung oder Spekulationen an der Börse Gewinne macht, zahlt Steuern. Immer mehr Menschen fragen sich: Wie ist das mit Kryptowährung und Steuer und wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin & Co.? Ob du auch auf Krypto-Gewinne Steuern zahlen musst, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Es gibt bei Kryptowährungen ein paar steuerliche Besonderheiten. Diese solltest du kennen, um nicht unnötig eine Krypto-Steuer bezahlen zu müssen.

Lies in diesem Artikel daher alles, was du über die Besteuerung von Kryptowährungen, die Haltedauer und den Vergleich mit anderen Ländern wissen solltest. Klicke einfach unten auf die jeweilige Statistik zu Steuern auf Kryptowährungen, wenn du direkt zu dem Abschnitt gelangen möchtest.

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1. Kryptowährungen werden mit einem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 42 % besteuert.

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum zählen in Deutschland noch nicht zu den offiziellen Zahlungsmitteln. Stattdessen stuft das Bundesfinanzministerium Kryptowährungen als “anderes Wirtschaftsgut” ein. Dementsprechend müssen Anleger in Deutschland Krypto-Gewinne versteuern. Sie werden dabei wie Aktiengewinne behandelt. Allerdings entfällt die bei Aktien gültige Abgeltungsteuer bei Gewinnen aus Kryptowährungen. Stattdessen greift nur die Einkommensteuer.

Wie hoch die Steuer auf die Gewinne aus Kryptowährungen ist, hängt also immer von deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Denn die Einkommensteuer beginnt bei einem festen Steuersatz von 14 %. Mit steigendem Einkommen steigt allerdings auch die Einkommensteuer. Der Höchstsatz liegt bei 42 %. Es gibt jedoch noch die sogenannte Reichensteuer, nach der Spitzenverdiener mit einem Einkommen von mehr als 512.608 Euro jährlich 45 % Einkommensteuer zahlen. Neben dem Einkommen ist die Höhe der Steuer auch vom Familienstand und deiner Steuerklasse abhängig. Außerdem kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer obendrauf, falls du diese zahlst.

(Wendl & Köhler, Wirtschaftslexikon Gabler)

2. Nach einer Haltedauer von 1 Jahr sind Kryptowährungen steuerfrei.

Die Steuern bei Kryptowährungen weisen eine Besonderheit auf, die vor allem für Langzeit-Investoren von Vorteil ist. Denn der Handel mit Kryptowährungen wird nach deutschem Recht als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft. Kryptos wie etwa Bitcoin werden also rechtlich so behandelt wie beispielsweise Kunstwerke oder Gold. In diesem Fall greift deshalb auch bei Kryptowährungen eine Spekulationsfrist. Diese beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gewinn aus Kryptowährungen steuerfrei. Das bedeutet, wenn du die Kryptowährungen nach dem Kauf mindestens 365 Tage hältst, kannst du sie anschließend verkaufen, ohne Steuern auf den daraus erzielten Gewinn zahlen zu müssen.

(Wendl & Köhler)

3. Die Freigrenze für Gewinne aus Kryptowährungen beträgt 600 Euro im Jahr.

Neben der Haltedauer gibt es noch eine weitere Möglichkeit, Kryptos wie etwa Bitcoin steuerfrei zu verkaufen. Denn wie bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften gibt es auch bei den Kryptowährungen eine bestimmte Freigrenze im Jahr. Bei Kryptos liegt diese bei 600 Euro. Wenn du also beim Verkauf von Kryptowährungen weniger als 600 Euro Gewinn machst, musst du darauf keine Steuern zahlen. Auch wenn du deine Kryptowährungen bereits vor einem Jahr verkaufst.

Sobald du den Betrag aber um einen Euro überschreitest, greift deine individuelle Einkommensteuer und der gesamte Gewinn wird versteuert. Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um einen Freibetrag. Das heißt, dass du beim Überschreiten der Freigrenze den gesamten Betrag versteuern musst. Bei einem Freibetrag hingegen muss nur der über dem festgelegten Beitrag liegende Anteil versteuert werden. Wenn also im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Steuern von “Freibetrag” die Rede ist, ist immer die “Freigrenze” gemeint.

(WirtschaftsWoche)

Gewinne aus Kryptoverkäufen werden in der Steuererklärung unter “Sonstige Einkünfte” angegeben.

Das Ausfüllen einer Steuererklärung ist auch ohne Kryptowährungen schon komplex. Kommen jetzt bei der Steuererklärung Kryptowährungen hinzu, gibt es einiges zu beachten. Gewinne oder Verluste aus dem Kryptohandel sind in der Anlage SO “Sonstige Einkünfte” einzutragen. In Zeile 42 folgen detaillierte Informationen zum Veräußerungsgeschäft. In diesem Anhang werden zudem der Anschaffungszeitpunkt und der Veräußerungszeitpunkt abgefragt. Denn um den Gewinn oder Verlust nachvollziehen zu können, sind die Kurse zum jeweiligen Zeitpunkt wichtig.

Des Weiteren musst du die Anschaffungs- und Veräußerungskosten sowie den dadurch ermittelten Gewinn oder Verlust angeben. Du kannst die vor 1 Jahr Haltedauer tatsächlich realisierten Verluste mit den Gewinnen im selben Jahr verrechnen. Übrigens nicht nur die Verluste und Gewinne aus Kryptowährungen, sondern auch aus allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften. Beachte, dass wir hier keine steuerliche Beratung durchführen. Wenn du dich beim Ausfüllen deiner Steuererklärung unsicher fühlst, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe dafür zu suchen. Entweder in Form eines Steuerberaters, der sich mit Kryptowährungen auskennt, oder mithilfe von Steuerprogrammen wie etwa WISO Steuer.

(Stuttgarter Nachrichten)

4. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie das Finanzamt von deinen Gewinnen aus Bitcoin erfährt.

Krypto-Steuern zu umgehen, indem man die Gewinne dem Finanzamt nicht meldet, ist keine gute Idee. Denn das Finanzamt hat mehrere Möglichkeiten auf die Gewinne aus Kryptowährungen aufmerksam zu werden. Insgesamt hat die Steuerfahndung im Jahr 2021 eine Mehrsteuer von 2,2 Milliarden Euro festgestellt.

Falls du vor einem Jahr Haltedauer verkauft hast und Steuern fällig werden - hier sind die Gründe, warum du unbedingt ordnungsgemäß deine Kryptowährungen wie Bitcoin versteuern solltest:

Möglichkeit 1: Das Finanzamt fragt direkt bei Kryptobörsen und -brokern nach. Dabei kann das Finanzamt entweder eine allgemeine oder eine spezifische Anfrage stellen. Obwohl nicht alle Kryptobörsen solche Anfragen beantworten, kooperieren die meisten großen Plattformen mit dem deutschen Finanzamt. In Zukunft ist es ebenfalls nicht unwahrscheinlich, dass Kryptobörsen automatisch Daten an das Finanzamt weiterleiten könnten. Dann wird das Finanzamt automatisch erfahren, ob beispielsweise eine Bitcoin-Steuer fällig geworden ist.

Möglichkeit 2: Deine Bank meldet dem Finanzamt einen ungewöhnlichen Zahlungsverkehr. Wenn du deine Kryptowährungen verkaufst und damit einen hohen Gewinn erzielst, erhältst du diesen Gewinn wahrscheinlich auf dein Bankkonto. Große, unregelmäßige Geldbeträge stuft die Bank dann als “ungewöhnliche Zahlung” ein. Diese Zahlungen kann die Bank entweder aktiv an das Finanzamt melden, oder das Finanzamt fordert bei einem Verdacht einen entsprechenden Bericht bei deiner Bank an. Auch so erfährt das Finanzamt also im Zweifelsfall, dass du Gewinne aus Krypto versteuern musstest und es nicht getan hast.

Möglichkeit 3: Das Finanzamt fragt dich einfach ganz direkt. Neben Kryptobörsen und Banken musst du auch selbst gegenüber dem Finanzamt Angaben zu Krypto-Gewinnen machen. Möglicherweise werden solche Gewinne in Zukunft direkt in der Steuererklärung abgefragt. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung ist dann verpflichtend. Im Jahr 2021 wurden in 5.852 Steuerstrafverfahren Anträge auf Strafbefehl gestellt.

(Depotstudent, Statista, Statista)

5. Maximal 25 % des Arbeitsentgelts dürfen in Kryptowährungen ausgezahlt werden.

Kryptowährungen gewinnen immer mehr an Beliebtheit und obwohl Bitcoin und Co. noch kein offizielles Zahlungsmittel sind, besteht die Möglichkeit, einen Teil seines Gehalts bereits in Kryptowährungen zu erhalten. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten. So muss der unpfändbare Lohnteil etwa immer in Euro ausgezahlt werden. Dieser liegt bei Arbeitnehmern ohne Unterhaltspflichten derzeit bei 1.330,16 Euro. Zum 1. Juli 2023 steigt dieser Betrag an auf 1.402,28 Euro.

Und auch darüber hinaus kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres in Kryptos bezahlen. Denn bei einer Bezahlung in Kryptowährungen besteht der Lohnanspruch weiterhin. Im schlimmsten Fall muss der Arbeitgeber also den Lohn doppelt zahlen. Ein Arbeitgeber zahlt Kryptowährungen daher meist als Sachbezug, welcher als geldwerter Vorteil gilt. In der Regel kann man so bis zu 25% des Arbeitsentgelts in Kryptowährungen erhalten. Wer einen Teil seines Lohns in Kryptowährungen erhält, muss allerdings vorsichtig sein. Denn auch beim Einkommen greifen die Steuern auf Krypto (siehe 1 Jahr Haltedauer).

(TK, Winheller)

Krypto-Verluste senken die Steuerlast.

Bei der Steuererklärung am Ende des Jahres müssen Krypto-Gewinne immer angegeben werden. Es ist jedoch auch sinnvoll, die Krypto-Verluste bei der Steuer mit anzugeben. Denn entstandene Verluste durch Kryptohandel können die Steuerlast senken. Allerdings kannst du Verluste aus Kryptowährungen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen (Verlustausgleich). Solltest du in einem Jahr insgesamt einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt haben, hast du das Recht, einen Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren durchzuführen. Beachte dabei immer die Spekulationsfrist: Nach mehr als einem Jahr ist jede Kryptowährung steuerfrei. Das heißt, Gewinne und Verluste, die du dann aus dem Verkauf realisierst, werden steuerlich nicht angerechnet.

(Lohnsteuerkompakt)

Die FIFO-Methode hilft dabei, den Überblick über seine Kryptogeschäfte zu behalten.

Hinter der FIFO-Methode steckt das System “First-In-First-Out”. Das bedeutet, man verkauft zuerst die Kryptos, die man bereits am längsten hält. Vor allem wenn man mehrmals im Jahr Kryptos kauft und verkauft, ist es sinnvoll diese Methode anzuwenden. Denn nach einer Haltedauer von 1 Jahr sind die Kryptos steuerfrei. Man verkauft daher praktisch immer die Kryptos, die man bereits am längsten hält. Um den Überblick zu behalten, ist es wichtig, den Anschaffungszeitpunkt, sowie den Anschaffungskurs zu notieren. Verkauft man beispielsweise 2 Bitcoins, wovon man einen bereits seit über einem Jahr hält, muss man nur für den Gewinn aus dem zweiten Bitcoin Steuern zahlen. Du kannst dieses kostenlose Krypto-Steuer-Tool für die FIFO-Methode verwenden: Accointing.

(SmartSteuer)

6. LIFO-Methode wird seit 2021 offiziell nicht mehr akzeptiert.

Im Gegensatz zur FIFO-Methode gibt es auch noch die LIFO-Methode (“Last-In-First-Out”). Dabei werden die zuletzt gekauften Token wieder als Erstes verkauft. Diese Methode macht jedoch aufgrund der aktuellen Steuergesetze keinen Sinn mehr. In den meisten Fällen wirst du dann beispielsweise Bitcoin-Gewinne versteuern müssen, da du sie mit dieser Methode in der Regel vor einem Jahr Haltefrist verkaufst. Die LIFO-Methode ist also nicht die optimale steuerliche Methode. Die beste Methode für eine günstigstmögliche Kryptowährung-Besteuerung ist die weit verbreitete FIFO-Methode.

(SmartSteuer)

Bis 256 Euro sind Mining-Einnahmen bei Kryptowährungen steuerfrei.

Wer gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG nachhaltig, selbstständig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, muss dafür ein Gewerbe anmelden und dies dem Finanzamt mitteilen. Denn er ist aus steuerlicher Sicht gewerblich tätig. Das bedeutet gleichzeitig, dass für das Krypto-Mining einige Steuern anfallen. Dazu gehört z.B. die Gewerbesteuer. Zudem muss ein gewerblicher Miner, abhängig vom Umsatz, eine Umsatzsteuervoranmeldung, sowie eine Jahresabschlussbilanz erstellen. Miner müssen zudem Krypto-Gewinne wie z.B. Bitcoin-Gewinne versteuern (auch hier: Freigrenze 600 Euro), indem sie für den Weiterverkauf innerhalb eines Jahres die entsprechende Einkommensteuer zahlen.

Beim Mining in geringem Umfang gibt es jedoch eine Sonderregelung. Einnahmen, die eine Freigrenze von 256 Euro nicht überschreiten, sind demnach steuerfrei. Sobald die Einnahmen allerdings 257 Euro betragen, greift die Gewerbesteuerpflicht und somit fallen auch mehr Abgaben an. Die Ausgaben, die für den Betrieb des Minings anfallen, können aber als Betriebsausgaben abgezogen werden.

(ING, Winheller)

Der Verkauf von Airdrops ist grundsätzlich bei Kryptowährungen steuerfrei.

Bei Krypto-Airdrops handelt es sich um Token, die gratis verteilt werden. Der Halter einer Kryptowährung erhält also weitere Token, ohne selbst etwas dafür zu tun. In den meisten Fällen entstehen die Token erst durch den Airdrop beim neuen Krypto-Eigentümer. Der Token entsteht also in der Wallet des Nutzers. Damit werden Airdrops wie Lottogewinne oder Zufallsfunde behandelt. Da der Nutzer die Token nicht aktiv erworben hat, fehlt in diesem Fall der Anschaffungsvorgang. Wenn man einen Airdrop also verkaufen will, ist das private Veräußerungsgeschäft aufgrund fehlender Anschaffung daher unvollständig. Deshalb greift hier das Einkommensteuergesetz nicht und der Verkauf von Airdrops ist grundsätzlich steuerfrei. Bei Airdrops entfällt daher die Krypto-Steuer.

Kritischer wird es hingegen, wenn der Nutzer für den Erhalt der Token eine Gegenleistung erbracht hat. Die Preisgabe der eigenen Daten kann hierbei schon reichen. Allerdings haben Airdrops in vielen Fällen keinen steuerlich relevanten Marktwert, da die Coins erst in der Wallet erzeugt werden und zu Beginn meist mit 0 Euro angesetzt sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet einfach die Haltefrist von einem Jahr ab und erhält seine Kryptos dann ohnehin steuerfrei.

(Winheller)

7. Die Haltefrist von 10 Jahren beim Staking sinkt auf 1 Jahr.

Kryptowährungen dienen nicht ausschließlich als Spekulationsobjekt, sondern können durch Lending oder Staking auch dazu genutzt werden, ein passives Einkommen zu erzeugen. Dabei hinterlegen die Halter ihre Token auf einer Plattform und erhalten dafür im Gegenzug Belohnungen in Form von Kryptowährungen. Bis vor Kurzem führte das Staking von Token noch dazu, dass sich die Haltefrist von 1 Jahr auf 10 Jahre erhöhte. Das bedeutet, dass gestakte Token erst nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden konnten. Diese Regelung kippte das Bundesministerium für Finanzen aber, sodass das Staking keinen Einfluss mehr auf die Haltedauer von Kryptowährungen hat und die Frist sich nicht verlängert. Auch beim Lending oder Staking sind also Kryptowährungen wie Bitcoin steuerfrei, wenn du sie nach mehr als einem Jahr verkaufst.

(PC Magazin)

Der Verkauf von eigenen NFTs kann als künstlerische Einkünfte eingestuft werden.

Wer als Privatanleger selbst erworbene NFTs weiterverkauft, muss dieselben Regelungen beachten wie beim Verkauf von Kryptowährungen. Unterhalb von 600 Euro Gewinn vor einem Jahr oder bei einer Haltedauer von mehr als 1 Jahr sind die Gewinne aus dem Verkauf von NFTs steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn man das NFT selbst erstellt hat und anschließend auf einem NFT-Marktplatz verkaufen will. Denn die Gewinne aus diesem Verkauf können als künstlerische Einkünfte gewertet werden und unterliegen dann dem Einkommensteuergesetz.

Liegt der Gewinn aus den NFT-Verkäufen über einem bestimmten Betrag, fällt neben den Krypto-Steuern noch die Umsatzsteuer an. Ein NFT-Künstler kann allerdings auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen, solange er im Vorjahr weniger als 22.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr unterhalb der Grenze von 50.000 Euro bleibt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer. Künstler sind zudem von der Gewerbesteuer befreit.

(GTK)

Teilweise sind in der Schweiz Krypto-Gewinne steuerfrei.

Andere Länder, andere “Sitten”: So wird beispielsweise in der Schweiz Krypto-Steuer anders gehandhabt als in Deutschland. Die Schweiz behandelt Kryptowährungen wie den Besitz von Bargeld oder Edelmetallen. Damit unterliegt Guthaben in Form von Kryptowährungen der Vermögensteuer. Schweizer zahlen am Ende des Jahres eine Vermögensteuer in Höhe von 1,3‰ bis 10,1‰ auf ihr gesamtes Vermögen. Das heißt also 1,3 - 10,1 Promille bzw. Tausendstel. Die Höhe der Steuer ist dabei vom jeweiligen Kanton abhängig. Da Kryptowährungen wie Bargeld behandelt werden, fallen sie in die Kategorie bewegliches Privatvermögen. Daher sind grundsätzlich erst einmal alle Kapitalgewinne aus Kryptowährungen steuerfrei und unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer. Im Gegenzug können allerdings auch keine Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen geltend gemacht werden.

Komplizierter wird es, wenn man mit dem Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen seinen Lebensunterhalt finanziert oder durch Mining Gewinne erzielt. Denn dann wird der Handel beziehungsweise das Mining als gewerbsmäßige Tätigkeit angesehen und die Kryptowährungen fallen unter die Kategorie Geschäftsvermögen. In diesem Fall greift neben der Vermögensteuer zusätzlich noch die Einkommensteuer, die zwischen 15 % bis maximal 22 % des Nettoeinkommens liegt.

(Vertragshilfe.ch, ZH.ch)

8. In Österreich werden Kryptowährungen pauschal mit 27,5 % versteuert.

Kryptowährung-Steuer Österreich: Diese wurde erst im März dieses Jahres im Rahmen der ökosozialen Steuerreform angepasst. Seitdem werden Kryptowährungen wie Aktien behandelt. Daher entfällt die vorherige Haltedauer und die Kryptowährungen können nicht mehr steuerfrei verkauft werden. Stattdessen greift neuerdings die Kapitalertragsteuer anstelle des Einkommensteuertarifs. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Kryptowährungen in Österreich nun pauschal mit 27,5 % versteuert werden. Im Gegensatz zur Schweiz können jedoch in Österreich Verluste aus Einkünften aus Kryptowährungen mit den Gewinnen verrechnet und so steuerlich geltend gemacht werden.

(BMF)

9. Die Krypto-Steuer ist in Frankreich mit 45 % mit am höchsten.

Die genaue Besteuerung von Kryptowährungen in den einzelnen europäischen Ländern ist oft undurchsichtig, da es sich um einen noch relativ jungen und nur wenig regulierten Markt handelt. Zu den Ländern mit den höchsten Krypto-Steuern in Europa gehört unter anderem Frankreich. Für Gelegenheitshändler greift hier eine pauschale Besteuerung von 30 %. Davon gehen 12,8 % für die Einkommensteuer und 17,2 % für die Sozialsteuer ab. Wer in Frankreich professionell mit Kryptowährungen handelt oder Mining betreibt, zahlt sogar 45 % Steuern. Ob man als Anleger oder kommerzieller Händler besteuert wird, entscheidet die Regierung. Es gibt zwar ähnlich wie in Deutschland auch eine Freigrenze, allerdings liegt diese mit 305 Euro im Jahr relativ niedrig.

(Kryptosteuern.info)

10. 3 Länder erheben 0 Euro auf Krypto-Gewinne.

Während Kryptowährungen versteuern in einigen Ländern ganz schön teuer werden kann, zahlen Halter von Kryptowährungen in Singapur derzeit genau 0 Euro an Steuern. Privatanleger und Unternehmen, die Kryptos lediglich als Anlage halten, zahlen keine Steuern. Das Einkommen muss lediglich dann versteuert werden, wenn es sich dabei um die Haupteinnahmequelle handelt und dementsprechend gewerbsmäßig ausgeführt wird. Ob der Handel als Beruf eingestuft wird, hängt von mehreren Faktoren wie etwa der Häufigkeit des Handels, der Haltedauer der Kryptos, der Anzahl der Handelsplattformen und dem Gewinn ab.

Für Privatpersonen gelten 2022 diese 3 Länder als kryptofreundlich, wo du derzeit deine Krypto-Gewinne nicht versteuern oder nur teilweise versteuern musst:

Singapur

Schweiz

Malta

Zuvor gehörte auch Portugal zu diesen Ländern. Seit dem 1. Januar hat die Regierung dort allerdings ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt. Gewinne werden nun mit einem Steuersatz von 28 % belastet. Wie auch in Deutschland gibt es hier eine Haltefrist von einem Jahr. Kryptos die erst danach verkauft werden, sind steuerfrei. Einen Freibetrag gibt es hier allerdings nicht.

(Kryptosteuern.info, MCS, WohnsitzAusland)

Fazit: Krypto-Steuer bleibt auch weiterhin ein komplexes Thema

Da Kryptowährungen noch relativ jung sind, fehlt es an vielen Stellen noch an geeigneten Regelungen bzw. Regulierungen. So auch im Bereich der Steuern. Aktuell werden Kryptowährungen in Deutschland wie Kunstwerke oder Gold behandelt und werden dementsprechend versteuert. Kompliziert wird es dann, wenn die Kryptowährungen aus Airdrops oder Staking stammen. Hier fehlt es teilweise bislang noch an einheitlichen Regelungen zur Kryptowährung-Besteuerung.

Allgemein gilt in Deutschland jedoch: Gewinne aus Kryptowährungen werden mit dem jeweiligen Einkommenssteuersatz besteuert. Ausnahmen bestehen, wenn man die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten hat, oder die Gewinne die Freigrenze von 600 Euro im Jahr nicht überschreiten. Dann sind die Gewinne steuerfrei.

Andere Länder sind Deutschland in diesem Bereich schon etwas voraus und haben bereits spezifische Regelungen für den Handel mit Kryptowährungen definiert. So etwa Portugal. Dort beschloss die Regierung Anfang 2022, Kryptos nicht mehr als Vermögenswert, sondern als Zahlungsmittel einzustufen, wodurch einige Steuern entfallen. Mittlerweile hat sich dies allerdings wieder geändert und Investoren zahlen seit dem 1. Januar 2023 auch hier Steuern auf ihre Krypto-Gewinne. Zusätzlich gibt es eine Haltefrist von einem Jahr, nachdem Krypto steuerfrei ist. Für diejenigen, die eine Krypto-Steuer umgehen möchten, gibt es jedoch immer genug alternative Länder, wie z.B. Malta, Schweiz oder Singapur.

Häufig gestellte Fragen

Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin?
Muss man Krypto versteuern?
Wie viel Steuern zahlt man auf Kryptowährungen?
Wie viel Steuern zahlt man in der Schweiz auf Kryptowährungen?
Wie viel Steuern zahlt man in Österreich auf Kryptowährungen?
In welchem Land gibt es keine Krypto-Steuer?
Welches Land hat die höchsten Krypto-Steuern?

Quellen:

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Mitwirkende

Schriftsteller
Ryan ist ein Krypto-Aficionado, der vor 5 Jahren begann, über das Thema zu schreiben. Er hält sich stets über die aktuellen Entwicklungen in der Branche auf dem Laufenden und hat im Laufe der Jahre selbst in einige Coins und Projekte investiert. Aktuell begeistert er sich für automatisierte Handelssoftware und aufstrebende KI-Tools im Investmentbereich