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Wenn Krypto-Millionäre sterben: Was passiert mit dem digitalen Erbe?

Marius Kramer
Marius Kramer
Marius Kramer
Autor*in:
Marius Kramer
Writer
21. Juli 2018

Der Fall des jüngst verstorbenen Krypto-Millionärs Matthew Mellon beschäftigt derzeit die Medien und wirft eine Frage auf, die viele sich erst stellen, wenn es zu spät ist: Was passiert mit dem digitalen Erbe, wenn Krypto-Investoren verscheiden?

Der Fall Matthew Mellon

Matthew Mellon hatte mit Kryptowährungen viel Geld verdient. Mit einem Vermögen, das laut Forbes Anfang des Jahres über eine Milliarde US-Dollar betrug, kann man ihn wohl ohne Übertreibung als Krypto-Millionär bezeichnen. Verdient hatte er das Geld durch eine frühe Investition in XRP, die Währung des Kryptonetzwerks Ripple.

Wie Forbes desweiteren berichtet, war der Investor im Umgang mit seinem Kryptovermögen extrem vorsichtig. Er soll über mehrere Wallets verfügt haben, die jeweils durch einen eigenen Private Key geschützt sind. Diese wiederum liegen offenbar auf Speicherkarten, die unter falschem Namen in Bankschließfächern in den USA verteilt liegen.

Auch seine Familie ist scheinbar nicht über den Aufenthaltsort der Private Keys informiert. Sollte diese keinen Weg finden, an die Keys zu gelangen, ist das milliardenschwere Krypto-Erbe verloren.

Safety first – Wie macht man Private Keys Familienangehörigen zugänglich?

Das Thema von unantastbaren Krypto-Vermögen ist nicht ganz neu. Erst kürzlich berichtete Base58 über eine hohe Anzahl von verlorenen Bitcoin-Investitionen durch den Verlust von Private Keys. Dabei handelt es sich jedoch um Private Keys, an die die Anleger selbst nicht mehr kommen, da sie nicht gespeichert oder anderweitig aufgehoben wurden. Die Konsequenz ist simpel: wer den passenden Schlüssel nicht hat, kann kein Geld transferieren, das Geld ist quasi auf der Blockchain „eingefroren“.

Im Fall von Erbschaften sollten sich Investoren jedoch möglichst früh mit der Frage beschäftigen, wie ihre Familienangehörigen oder etwaigen Erben im Falle von Krankheit oder Tod an den digitalen Nachlass gelangen können. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Krypto-Erbe und Online-Wallets

Im Falle von Online-Wallets ist die Situation wenig kritisch. Da viele dieser Wallets Bitcoin als reines Buchgeld ansehen, ist es häufig ausreichend, wenn sich Erben oder Bevollmächtigte als solche gegenüber den Betreibern ausweisen können.

Offline-Wallets und Seeds

Gehört man zu den Personen, die ihr Geld lieber auf dem eigenen Rechner oder in einer lokalen Wallet speichern, kann man trotzdem vorsorgen. In diesem Fall sollte man die so genannten Seeds des Wallets ausdrucken und etwa im Testament anhängen, so dass Familienangehörige oder andere Erben im Falle von Krankheit oder des eigenen Ablebens informiert sind und so über den Zugriff verfügt wird.

Bei Seeds handelt es sich um eine Reihe englischer Wörter, mittels derer sich der Master Key wiederherstellen lässt.

2/3-Multisignature-Wallets

Hat man eine konkrete Vertrauensperson in seinem persönlichen Umfeld oder einen Anwalt oder Notar, dem man es im Notfall ermöglichen möchte, Transaktionen durchzuführen, kann man auf diese Methode zurückgreifen.

Die 2/3-Multisignature-Methode bedeutet, dass es insgesamt drei Schlüssel gibt und eine Auszahlungen von einem solchen Wallet nur dann möglich sind, wenn zwei der drei Schlüssel signiert wurden.

Die benannte Vertrauensperson bekommt den Seed des ersten Schlüssels, die anderen beiden behält der Anleger selbst. Den Seed des zweiten Schlüssels druckt man aus und verwahrt ihn gut. Im Falle von Erben könnten man ihn auch hier testamentarisch hinterlassen, so dass Hinterbliebene auf den Seed zugreifen können.

Mit dem zweiten Schlüssel allein kann so noch keine Transaktion vorgenommen werden, es wird zusätzlich der Seed der Vertrauensperson benötigt, um über das Geld verfügen zu können.

Für welche Methode man sich auch entscheidet, ist sicher: Möchte man verhindern, dass das eigene Krypto-Vermögen im Falle, dass man selbst nicht mehr darüber verfügen kann, auf der Blockchain verbleibt, sollte man frühzeitig vorsorgen.

[Bild: Stanislav Salamanov/ Shutterstock]