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Bitcoin-ETF: Wie börsennotierte Fonds funktionieren

Marius Kramer
Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
Writer
06. August 2018

Bitcoin-ETFs und das Investment in Kryptowährung allgemein bewegen die Kryptoszene derzeit über die Maßen. Doch was genau sind ETFs überhaupt und was bedeuten sie für Nutzer von Bitcoin, Ethereum und Co?

In der vergangenen Woche wurde der Antrag der Winklevoss-Brüder auf die Bereitstellung eines ETF, also eines börsennotierten Fonds, auf Bitcoin-Basis seitens der US-Börsenaufsicht SEC abgelehnt. Ein Grund: Die fehlende Regulierung der Kryptowährung. Schon in der kommenden Woche, spätestens aber im kommenden Jahr könnte Bitcoin als ETF verfügbar werden – abhängig davon, wie potentielle Anbieter ihre Anlageoptionen erklären.

Die von Goldman Sachs schon als „heiliger“ Gral des Bitcoins bezeichnete Investmentoption wirft derzeit auch bei Kryptoenthusiasten Fragen auf. Was genau bringt ein ETF auf Basis einer Kryptowährung, welche Vorteile hat ein solcher Fonds gegenüber dem Investment in echte Bitcoin und mit welchen Risiken müssen Anleger rechnen? Und welche Folgen hat die Verfügbarkeit als passive Anlagestrategie für die Entwicklung der Kryptoszene?

Was ist ein ETF?

Die Abkürzung ETF steht für den englischen Begriff „exchange-traded fund“. Dabei handelt es sich um einen Investmentfonds, der an der Börse gehandelt wird. ETFs sind üblicherweise passiv verwaltete Indexfonds, sie bilden einen Index (zum Beispiel den DAX) ab und verursachen nur wenig zusätzliche Managementkosten.

Börsengehandelte Fonds können, ähnlich wie Aktien, an der Börse gehandelt werden, unterscheiden sich aber von klassischen Indexfonds. So werden diese Fonds üblicherweise direkt an der Börse gekauft statt bei einer Investmentgesellschaft. Neue ETF-Anteile werden über einen speziellen Prozess, den sogenannten Creation/Redemption-Prozess geschaffen.

Investoren müssen verschiedene Abwicklungskosten selbst tragen. Hierzu zählen Managementgebühren, Transaktionskosten sowie die auf dem Börsenmarkt üblichen Gebühren wie die Orderprovision. ETFs werden üblicherweise nicht über Investmentgesellschaften verkauft, daher entfällt bei dieser Anlage Ausgabeaufschlag.

Seit 2000 ist der ETF-Handel in Europa erlaubt. 2016 wurden 93 Prozent aller in ETFs investierten Gelder in Europa von gerade einmal zehn Anbietern (meist Tochterunternehmen von Großbanken) verwaltet. Neben institutionellen Anlegern investieren auch Privatanleger in ETFs, um dort ihr passives Anlagevermögen zu hinterlegen. Aufgrund der geringen Gebühren und der guten Veräußerbarkeit eignen sich ETFs auch dafür, Geld kurzfristig anzulegen.

Was bildeten ETFs bisher ab?

Bislang wurden ETFs zum Beispiel für Assets wie Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffe und Immobilien herausgegeben. Ein Vorteil in ETFs liegt darin, dass es für Anleger nicht nötig ist, in das physische Assets zu investieren. Wer also beispielsweise in Rohstoffe investieren möchte, der kann sich die dazugehörigen Papiere anschaffen und damit auf dessen Wert spekulieren.

Ein klassisches Beispiel ist Gold, das seit 2004 als ETF erhältlich ist. Wer physisch in Gold investiert, muss es lagern und absichern. ETFs bilden mit ihrem Fondsvermögen den Goldpreis ab. Einziger Nachteil hierzulande: diese ETF-Art ist in Deutschland nicht zugelassen. Zudem werden ETF-Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert – die dafür fällige Abgeltungssteuer wird im Ausland aber nicht einbehalten. Dies bedeutet einen verwalterischen Mehraufwand.

Eine beliebte Alternative sind Immobilien-ETFs. Günstige Bauzinsen und ein allgemeiner Aufschwung der Baubranche haben vor allem in Ballungszentren für einen positiven Immobilienmarkt gesorgt. Statt direkt in Immobilien zu investieren, können Anleger über ETFs vom Boom der Baubranche profitieren.

Was ist ein Bitcoin-ETF?

Geldmarkt-ETFs eignen sich für solche Anleger, die auf den Verlauf einer Währung spekulieren möchten. Dies soll mit Bitcoin-ETFs nun auch auf den Kryptomarkt ausweitet werden.

Bitcoin fungiert in diesen Fällen wie eine ausländische Währung. Bislang wurde bei keiner Börse weltweit ein Bitcoin-ETF zugelassen – angesichts der aktuellen Entwicklungen dürfte es aber nur eine Frage der Zeit sein. Wichtig ist ein Mindestmaß an Regulierung, um der volatilen Währung ein gewisses Maß an Stabilität zu verleihen.

Denkbar wäre auch ein Fokus auf andere Kryptowährungen wie Ethereum oder Ripple, sowie allgemeinere Krypto-ETFs basierend auf einem Währungsmix verschiedener Kryptowährungen. Damit wären Anleger nicht völlig von den Werten einer Währung wie Bitcoin abhängig.

Kritik am Bitcoin-ETF

Die Kritik an Bitcoin-ETF ist vielfältig. Der häufigste Kritikpunkt: Mit der Konzentration auf eine einzige Kryptowährung verstieße der Anleger gegen das übliche Prinzip der Diversifizierung. Zudem zeigt sich der Bitcoin derzeit deutlich volatiler als eine „harte“ Währung wie der Dollar und kann das Risiko von Verlusten erhöhen. Die aktuell noch fehlende Regulierung der Währung trägt ebenfalls ihren Teil dazu bei. Sinnvoller wäre nach Ansicht vieler Experten ein Krypto-ETF, in dem das Risiko auf mehrere Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ripple und Ethereum gleichermaßen verteilt wird.

Was würde ein Bitcoin-ETF mit der Szene machen?

Vor allem Kryptoenthusiasten sehen ETFs mit einem kritischen Auge. Zuletzt wies Ethereum-Gründer Vitalik Buterin darauf hin, dass Kryptowährungen derzeit zu viel als Investmentvehikel und zu wenig als praktisches Werkzeug für alle gesehen werden. Spekulation treibt den Preis der Währung – und trennt sie möglicherweise von der breiten Masse potentieller Anwender weltweit.

Einen wichtigen Punkt darf man außerdem nicht vergessen: Vor allem in der Finanzwelt werden Bitcoin, Ethereum und Co. derzeit noch als zweifelhaft angesehen. Kryptowährungen haben den Ruf, bevorzugt für kriminelle Machenschaften genutzt zu werden. Die Zulassung als börsengehandelte Investmentoption gäbe Bitcoin sozusagen den Ritterschlag – von einem Moment auf den anderen wäre Krypto eine eigene Anlageklasse, die sich mit Aktien und Staatsanleihen messen kann.

Aktuelle Beispiele von Bitcoin-ETF

Der prominenteste ETF bislang ist der Antrag der Winklevoss-Brüder. Diese wollten mir ihrer Kryptoexchange Gemini einen Bitcoin-ETF verfügbar machen, der von der BATS BZX-Exchange gelistet werden sollte. Dies wurde von der United States Securities and Exchange Commission, kurz SEC, also der US-Börsenaufsicht, abgelehnt. Laut SEC habe es Verstöße gegen den Securities Exchange Act gegeben.

Ein weiterer potentieller Bitcoin-ETF steht derzeit in den Startlöchern. Dem Antrag der Optionsbörse CBOE und dem Investmentunternehmen VanEck werden gute Chancen eingeräumt, von der SEC zugelassen zu werden: Er ist komplett über echte Bitcoin abgesichert. Zudem sei das Mindest-Investitionsvolumen vor allem auf institutionelle Investoren ausgerichtet – die Bitcoin als einen Teil ihres Anlagenmixes integrieren.

Fazit zum Bitcoin-ETF

Bitcoin hat das Zeug dazu, eine interessante ETF-Anlageoption zu werden. Wichtig ist ein Mindestmaß an Regulierung, um Anleger vor Kurseinbrüchen zu schützen. Auch andere auf Blockchain basierende Währungen sind potentielle Kandidaten für einen Krypto-ETF – oder alternativ ein Währungsmix.

[Illustration: Base58]