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BaFin veröffentlicht neue Richtlinien für Bitcoin und Kryptowährungen

Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
Writer
03. März 2020

Für Bitcoin und andere Kryptowährungen geht es nun in Deutschland in die nächste Runde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gestern ein Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts“ auf der offiziellen Seite veröffentlicht. Dabei werden bestimmte Formen von digitalen Vermögenswerten als Finanzinstrumente klassifiziert.

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BaFin veröffentlicht Richtlinien für Bitcoin und Co.

Die BaFin hat im Merkblatt genau erläutert, was unter virtuellen Währungen genau zu verstehen ist: „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann“.

Somit bilden virtuelle Währungen nur einen Teil der auf dem Markt zur Verfügung stehenden Kryptowährungen ab. Denn nach der Definition der BaFin ist das nur auf virtuelle Währungen beschränkt, die unter Tauschmittel fallen. Die BaFin stellte auch klar, dass sich die Definition von Kryptographie durch mehrere Instanzen, einschließlich der Financial Action Task Force (FATF), überschneidet, was die Grundlage für ihre Klassifizierung bildete.


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Kryptoverwahrgeschäft: Wer fällt drunter?

Bisher nicht erfasst war der gewerbliche Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, die keine Rechnungseinheiten im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) sind und auch nicht unter die sonstigen Kategorien des KWG fielen. „Daher hat das Gesetz zur Erfassung aller für den Finanzmarkt relevanten Verwendungsformen von Kryptotoken eine weite Definition des Kryptowertes geschaffen und diesen als neues Finanzinstrument sowie das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung eingeführt.“

Unternehmen, die folgendes tun, erfüllen den gesetzlichen Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts:

Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen; für andere verwahrt, verwaltet und sichert.

Aktuell befindet man sich in einer Übergangslösung für Unternehmen, die bereits mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen für ihre Kunden handeln und verwahren. Unternehmen, die erst in diesem Jahr damit beginnen wollen, müssen sich um eine entsprechende Lizenz bei der BaFin kümmern. Das haben dieses Jahr bereits 40 Banken gemacht. Somit steht uns vielleicht schon dieses Jahr das Angebot über den Handel und Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in der Hausbank bereit.

Für die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährung schreibt die BaFin folgendes:

Erfasst wird die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen. Es genügt für die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, wenn der Anbieter eine der Alternativen verwirklicht. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es nicht erforderlich, dass Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, zugleich verwahrt, verwaltet und gesichert werden.

Verwahrung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Inobhutnahme der Kryptowerte als Dienstleistung für Dritte. Erfasst sind damit vor allem Dienstleister, die Kryptowerte ihrer Kunden in einem Sammelbestand aufbewahren, ohne dass die Kunden selbst Kenntnis von den dabei verwendeten kryptografischen Schlüsseln haben.

Deutschland bereitet sich auf das Zeitalter von Bitcoin und Kryptowährungen vor

Es wird also langsam ernst. Die Regulierung in Bezug auf Bitcoin und Co. wird immer ausgereifter. Wahrscheinlich werden wir im Laufe dieses Jahres noch weitere Ergänzungen durch die BaFin bekommen. Deutschland bereitet sich also schnellstmöglich auf die Zeit von Bitcoin und Kryptowährungen vor. Wenn man etwas nicht bekämpfen kann, dann muss man es regulieren. Durch die neuen Regulierungen werden immer mehr Unternehmen und Privatpersonen Interesse an Bitcoin und Co. zeigen. Das gibt vielen Menschen vielleicht das nötige Vertrauen, was bis jetzt gefehlt hat. Also vorerst sehr bullish für den gesamten Krypto-Markt und Bitcoin an der Spitze.

Wer weitere Informationen zu den neuen Richtlinien der BaFin sucht, kann direkt über diesen Link auf das offizielle Merkblatt zugreifen. Dort sind alle Informationen zu der neuen Richtlinien im Detail beschrieben.

Wie wird sich die neue Regulierung der BaFin auf Bitcoin und andere Kryptowährungen auswirken? Ist es langfristig für den Bitcoin Kurs gut oder eher schlecht?

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[Bildquelle: Shutterstock]