- Coinbase: Kryptowährungen sind keine Wertpapiere, da sie keine Anlageverträge sind.
- Die Behauptungen der SEC sollen nicht auf neuen Informationen oder auf Veränderungen im Geschäftsbetrieb von Coinbase beruhen.
In ihrer ersten offiziellen Antwort auf die Klage der SEC behauptet die US-Kryptobörse Coinbase, dass die digitalen Assets auf der Plattform nicht in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörde fallen.
In der Klage behauptete die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC), dass einige der auf der Plattform von Coinbase oder über deren Wallet verfügbaren Kryptowährungen nicht registrierte Wertpapiere seien. Coinbase antwortete am Donnerst, dass sie keine Wertpapiere seien, weil es sich nicht um Anlageverträge handele. Hier kann man das Schreiben als PDF herunterladen.
Kein Verkauf eines vertragsgebundenen Vermögenswerts
Das Management von Coinbase behauptet, dass die Kryptowährungen auf der Sekundärmarkt-Plattform keinen Verkauf eines Vermögenswerts beinhalten, der an einen Vertrag gebunden ist. Die Token-Herausgeber haben keine Verpflichtungen gegenüber den Investoren.
In dem Schreiben wird festgestellt, dass der Wert, den die Käufer durch Transaktionen auf der Plattform erhalten, in den gehandelten und erworbenen Assets liegt und nicht in den Unternehmen, die sie generiert haben. Dadurch handele es sich um keine Transaktionen mit Wertpapieren.
Die Kehrtwende
Coinbase erinnerte daran, dass die SEC die Registrierungserklärung der Kryptobörsen bereits im April 2021 für wirksam erklärt hatte. Es war ein Prozess, der „Jahre intensiver Diskussionen sowie gründlicher Prüfung und Kommentierung der Erklärung von Coinbase“ vorausging. In dem Schreiben heißt es weiter:
Die Kryptobörse behauptet, dass diese neuen Behauptungen weder auf neuen Informationen beruhen noch das Ergebnis wesentlicher Veränderungen im Geschäftsbetrieb der letzten zwei Jahre sind. Die Klage der SEC legt nicht nahe, dass das Unternehmen etwas in den vielen Jahren der Zusammenarbeit vor seinem Börsengang verheimlicht hat.