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EU-Gesetz gegen anonyme Krypto-Konten: Ein zweischneidiges Schwert
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EU-Gesetz gegen anonyme Krypto-Konten: Ein zweischneidiges Schwert

Daniela Kirova
Daniela Kirova
27. März 2024
Redakteur*in: 
Jan Nagir
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Die Europäische Union hat kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet, das den Gebrauch anonymer Krypto-Konten und sogenannter Privacy Coins, wie zum Beispiel Monero (XMR), innerhalb ihrer Mitgliedstaaten verbietet.

Dieser legislative Schritt, der offiziell am 19. März angenommen wurde, zielt darauf ab, Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch das Finanzsystem zu unterbinden. Während diese Regelung auf den ersten Blick notwendig erscheinen mag, hat sie weitreichende Implikationen für die Privatsphäre und die Freiheit der EU-Bürger.

Die Logik hinter dem Verbot

Was die EU erreichen möchte

Der Beschluss des Europäischen Parlaments beruht auf der Annahme, dass anonyme Krypto-Konten und Transaktionen die Tür für kriminelle Aktivitäten öffnen, da sie nicht leicht zurückverfolgt werden können. Dies, so die Überzeugung, erschwert es für Krypto-Dienstleister, riskante Transaktionen zu identifizieren. In einem umfangreichen Dokument betont das Europäische Parlament, dass Kryptowährungsplattformen und Crowdfunding-Plattformen neue Kanäle für die Bewegung illegaler Geldmittel darstellen könnten.

Die Kritikpunkte am Gesetz

Die Kritik an diesem neuen Gesetz ist vielfältig. Einerseits betrifft das Verbot nicht Anbieter von Krypto-Wallets, die keine Kontrolle über die Kryptowährungs-Wallets ihrer Nutzer haben. Das bedeutet, dass nicht gehostete Wallets von dieser Regelung ausgenommen sind. Einer der deutlichsten Kritikpunkte kommt von Patrick Breyer, Mitglied des Europäischen Parlaments, der argumentiert, dass die EU das globale Wesen des Internets missversteht, wenn sie glaubt, Kryptowährungen regional regulieren zu können.

Umsetzung und Herausforderungen

Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen

Trotz der strengen Vorgaben gibt es Wege, die neue Gesetzgebung zu umgehen. Nutzer können beispielsweise mehrere Wallets erstellen, um die Rückverfolgbarkeit zu erschweren. Ferner variiert die Gesetzgebung bezüglich anonymer Krypto-Konten und -Transaktionen von Land zu Land, sodass viele Länder nicht den EU-Gesetzen unterliegen.

Die praktischen Auswirkungen des Gesetzes

Laut Patrick Hansen, einem Branchenexperten, wird das neue EU-Gesetz die Krypto-Märkte innerhalb der EU nur in sehr begrenztem Maße beeinflussen. Dies liegt daran, dass viele der Bestimmungen lediglich bestehende Regelungen zur Geldwäschebekämpfung bekräftigen. Es ist daher fraglich, ob das Gesetz sein Ziel erreichen wird, kriminelle Aktivitäten signifikant einzudämmen, ohne dabei die Privatsphäre und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bürger zu gefährden.

Die Bilanz des neuen Gesetzes

Das neue EU-Gesetz gegen anonyme Krypto-Konten mag mit der edlen Absicht entworfen worden sein, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Dennoch werfen die Regelungen ernsthafte Fragen hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen Sicherheit und Privatsphäre auf. Während es einige Schlupflöcher für die Umgehung der Vorschriften gibt, ist unklar, ob das Gesetz in der Praxis effektiv sein wird, ohne dabei unverhältnismäßige Beschränkungen für rechtschaffene Bürger zu schaffen.

EU-Gesetz und seine Doppelmoral

Abschließend lässt sich feststellen, dass das EU-Gesetz gegen anonyme Krypto-Konten aufgrund seiner potenziellen Auswirkungen auf die Privatsphäre und Finanzfreiheit der EU-Bürger eine zwiespältige Reaktion hervorruft. Während der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zweifellos von entscheidender Bedeutung ist, ist es ebenso wichtig, die Grundrechte und Freiheiten der Einzelnen zu wahren. Die Zeit wird zeigen, ob das EU-Gesetz einen wirksamen Kompromiss zwischen diesen beiden Imperativen finden kann.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.