- Ein US-Richter verurteilte die Angeklagten zur Zahlung von insgesamt 1,57 Millionen Dollar Schadenersatz.
- Er sprach weitere 200.000 Dollar an gesetzlicher Strafe für Cyber-Squatting zu.
Die digitalen Künstler Ryder Ripps und Jeremy Cahen haben den viel beachteten Gerichtsprozess gegen das Unternehmen hinter der NFT-Sammlung Bored Ape Yacht Club (BAYC) Yuga Labs verloren, schreibt Cointelegraph.
Ein US-Richter ordnete an, dass die Beklagten insgesamt 1,57 Millionen US-Dollar an Schadensersatz und Entschädigung sowie Anwaltskosten zu zahlen haben. Damit ist der langwierige Prozess um Urheberrechte bei Non-Fungible Token (NFTs) nun vorbei.
Die am 25. Oktober erlassene Verfügung folgt auf ein teilweises Urteil im Schnellverfahren im April zugunsten von Yuga Labs, über das wir berichtet haben. Das Unternehmen hatte behauptet, dass Ripps und Cahen Nachahmungen seiner Bored Ape Yacht Club (BAYC)-Sammlerstücke erstellt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen hätten.
Das endgültige Ergebnis
Bezirksrichter John Walter kam zu dem Schluss, dass Yuga Labs das Recht auf Herausgabe der Gewinne von Ripps und Cahen in Höhe von 1,37 Millionen US-Dollar hat. Darüber hinaus sprach er weitere 200.000 US-Dollar Schadenersatz für Verstöße gegen das Cyber-Squatting zu. Beim Cyber-Squatting werden Namen, insbesondere bekannte Marken- oder Firmennamen, als Internetdomänen registriert und später mit Gewinn weiterverkauft.
Ein “außergewöhnlicher” Fall
Yuga Labs hat das Recht, von den Beklagten auch die Anwaltsgebühren und Kosten zurückzufordern, nachdem Richter Walter die Markenrechtsverletzung als “außergewöhnlichen Fall” bezeichnet hatte. Er merkte an:
Keine Parodie
Ripps und Cahen behaupteten, ihre Kopien seien nur eine “Parodie” und “Satire”, doch der Richter sah das anders. Er entschied, dass sie die BAYC-Marken absichtlich und in böser Absicht verletzt hatten, um einen Gewinn zu erzielen. Er wies auch darauf hin, dass sie ihre nachgemachten BAYC-Versionen weiter beworben und vermarktet haben, nachdem das Gericht Anfang dieses Jahres ein Teilurteil gegen sie erlassen hatte.
Auch keine Frage der Meinungsfreiheit
In einer Anhörung am 16. Oktober argumentierten die Anwälte der Beklagten, dass ihre Mandanten lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten, aber das dreiköpfige Gericht war nicht überzeugt.
Seit April 2021 hat BAYC nach Angaben von OpenSea, dem größten NFT-Marktplatz, ein Handelsvolumen von umgerechnet 2,38 Milliarden US-Dollar erreicht.