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EU beschließt Regeln für die Rückverfolgung von Kryptowährungen
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EU beschließt Regeln für die Rückverfolgung von Kryptowährungen

Murtuza Merchant
Murtuza Merchant
25. Januar 2023
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  • Neue Regeln verpflichten Dienstleister zur Speicherung von Informationen über Krypto-Wallets.
  • Auch Transaktionen von nicht gehosteten Wallets werden von den Regeln erfasst.

Die Europäische Union hat Regeln für die Rückverfolgung von Transaktionen mit Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), anderen Formen von digitalem Geld und Token festgelegt. Auf diese Weise will man sicherstellen, dass Transaktionen von digitalen Währungen wie herkömmliche Geldüberweisungen zurückverfolgt werden können.

Die Gesetzgebung ist Teil des neuen EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche und wird an die EU-weiten Vorschriften für Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets, MiCA) angeglichen.

Gemäß der neuen Gesetzgebung werden Überweisungen von Kryptowerten zurückverfolgt und identifiziert, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Straftaten zu verhindern.

Rückverfolgbarkeit ab dem ersten gesendeten Euro

Die Vorschriften sehen vor, dass Informationen über die Herkunft des Vermögenswerts und den Begünstigten mit der Transaktion übermittelt werden müssen. Die Anbieter von Kryptowerten (Crypto-Assets Service Providers, CASP) sind dabei verpflichtet, den Behörden bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Vorschriften sehen vor, dass die Anbieter vor der Bereitstellung von Krypto-Vermögenswerten an die Begünstigten prüfen müssen, ob die Quelle des Vermögenswerts keinen restriktiven Maßnahmen oder Sanktionen unterliegt und kein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Man hat sich auch auf die Einrichtung eines öffentlichen Registers für nicht konforme und nicht überwachte CASPs geeinigt. Es handelt sich dabei um solche Anbieter, mit denen die CASPs aus der EU keinen Handel treiben dürfen. Die genauen Richtlinien dafür werden Teil von MiCA-Vorschriften sein, über die derzeit noch verhandelt wird.

Regeln für Wallet-Transaktionen

Transaktionen von nicht gehosteten Krypto-Wallets - also solchen Wallets, die von keiner zentralen Stelle verwaltet werden - fallen ebenfalls unter die Vorschriften, wenn sie mit von CASPs verwalteten Wallets interagieren.

Wenn ein Kunde mehr als 1000 Euro an seine eigene, nicht gehostete Wallet sendet oder von ihr empfängt, muss der CASP überprüfen, ob die nicht gehostete Wallet tatsächlich diesem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird.

Die Regeln gelten nicht für Überweisungen von Person zu Person, die ohne einen Anbieter durchgeführt werden, wie zum Beispiel bei P2P-Plattformen oder zwischen Anbietern, die in ihrem eigenen Namen handeln.

Ernest Urtasun, Mitglied des Europäischen Parlaments, sagte, dass die neuen Vorschriften den europäischen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche stärken, das Betrugsrisiko verringern und Transaktionen mit Kryptowährungen sicherer machen.

Er fügte hinzu, dass mit EU-Vorschriften sichergestellt wird, dass CASPs sanktionierte Adressen bei Transaktionen hindern können. Es wird möglich sein, Transfers von Kryptowerten vollständig rückverfolgbar zu machen.

Mit dieser Verordnung wird eines der ehrgeizigsten Vorschriften für Transfers von Kryptowerten weltweit eingeführt. Wir hoffen, dass andere Rechtsordnungen dem ehrgeizigen und strengen Ansatz folgen werden, auf den sich die Mitgesetzgeber heute geeinigt haben.
Ernest Urtasun, Mitglied des Europäischen Parlaments

Mitwirkende

Murtuza Merchant
News Writer
Murtuza Merchant is a senior journalist, having been associated with various publications for over a decade. An avid follower of blockchain tech and cryptocurrencies, he is part of a crypto advisory firm that advises corporates – startups and established firms on media strategies.