Das Europäische Parlament könnte für erste Regelungen von ICOs sorgen. Am Dienstag tagte es zu einem Vorschlag des „Committee on Economic and Monetary Affairs“ über die Regelung von Crowdfunding für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.
Crowdfunding als innovative Unternehmensfinanzierung
Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter, Indigogo oder Startnext sind schon seit vielen Jahren beliebt, um kleinere Privatprojekte durch Spenden finanzieren zu lassen. In den letzten Jahren finanzieren auch immer mehr junge Unternehmen einzelne Produkte oder gar gänzlich den Geschäftsstart über Crowdfunding.
Die Idee dahinter ist, dass im Vorfeld etwa einer Produktion bereits gesehen wird, wie gut das Produkt ankommt. Käufer gehen also quasi in Vorkasse und bekommen das Produkt nach Abschluss einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne und anschließender Produktion. Besonders junge Unternehmen können dadurch ihr Risiko minimieren, auf ihrem Produkt sitzen zu bleiben und binden Kunden außerdem noch, da diese aktiv am Aufbau des Unternehmens beteiligt waren.
ICOs und die EU-Crowdfunding Regelung
Die Tatsache, dass Crowdfunding den Bereich der Privatprojekte längst verlassen hat, ruft nun auch die Aufsicht der EU auf den Plan. Das „Committee on Economic and Monetary Affairs“ reichte einen ersten Vorschlag für eine Europäische Regelung von Crowdfunding-Services für Unternehmen.
Auch Initial Coin Offerings (ICOs) sollen unter diese Regelung fallen. So heißt es in Änderung 6, 15 a:
„(15a) Um einen wettbewerbsfähigen EU-Rahmen zu ermöglichen, sollte es den Anbietern von Crowdfunding-Diensten gestattet sein, Kapital über ihre Plattformen unter Verwendung bestimmter Krypto-Währungen aufzunehmen. Initial Coin Offerings (ICOs) bieten neue und innovative Finanzierungsmöglichkeiten, können aber auch erhebliche Markt-, Betrugs- und Cybersicherheitsrisiken für Investoren generieren. Daher sollten Anbieter von Crowdfunding-Diensten, die eine ICO über ihre Plattform anbieten möchten, besondere zusätzliche Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Privatplatzierungen, ICOs, die mehr als 8.000.000 EUR aufbringen, oder ICOs, die keine Gegenpartei nutzen, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser Anforderungen.“
Dies bedeutet noch keine ausreichende Regulierung des ICO-Marktes
Sollte das Europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen, fielen ICOs unter die Europäischen Regelungen zu Crowdfunding-Services. Dies bedeutet noch lange keine wirkliche Regulierung des ICO-Marktes, wäre jedoch ein erster kleiner Schritt in diese Richtung.
Auch die Parlamentsmitglieder betonten die Notwendigkeit weitreichender Regulierungen von ICOs. Coindesk zitiert in diesem Zusammenhang Laura Royle von der Financial Conduct Authority (FCA), dass „wir in diesem Bereich sicherlich einen enormen potenziellen Nutzen für die Unternehmen sehen, um Kapital von einem breiten Spektrum von Investoren und ohne die Kosten eines Intermediärs zu beschaffen, aber es gibt Risiken, die mit dem Potenzial für Betrug, mit einem Mangel an Transparenz und der Volatilität verbunden sind“
Wie sich die ICO-Finanzierung seit ihren Anfängen bereits verändert hat, kann in unserem Artikel „ICOs – Der Niedergang des klassischen Crowdsales?“ nachgelesen werden. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben nun bis zum 11. September Zeit für weitere Änderungsanträge, bevor es in weitere Debatten geht.
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