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Bitcoin-ETF Ablehnungen: Gleiche Begründung in 10 Fällen
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Bitcoin-ETF Ablehnungen: Gleiche Begründung in 10 Fällen

Marius Kramer
Marius Kramer
25. Januar 2023
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Gestern verkündete die SEC nicht nur ihre Entscheidung über die zwei Bitcoin-ETF Anträge von ProShares. Sie lehnte zeitgleich auch sieben weitere Anträge ab, ebenso wie bereits den Winklevoss-ETF im Juli. Die Begründung fällt bei allen gleich aus.

Viele Erwartungen gab es nicht im Vorfeld der gestrigen Entscheidung der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC). Zu deutlich hatte die Kommission bereits in den letzten Monaten klargemacht, dass es scheinbar ganz grundlegende Bedenken gegenüber bitcoinbasierten Anlageprodukten auf dem Finanzmarkt gibt. Kein einziger Antragsteller scheint es bislang geschafft zu haben, die Forderungen des § 6(b)(5) des Exchange Acts aus Sicht der SEC zu erfüllen.

Keine Bewertung der Bitcoin- oder Blockchain-Technologie?

Zwar betonte die SEC in jeder einzelnen Stellungnahme zu ihren Ablehnungen immer wieder, dass dies nicht gleichbedeutend mit einer Bewertung von Bitcoin- oder Blockchain-Technologie als Investition sei:

Obwohl die Kommission diese vorgeschlagene Regeländerung ablehnt, betont sie, dass ihre Ablehnung nicht auf einer Bewertung beruht, ob die Bitcoin- oder die Blockchain-Technologie im Allgemeinen einen Nutzen oder Wert als Innovation oder Investition hat.

Eine grundlegende Skepsis gegenüber Bitcoin als Investitionsobjekt, beziehungsweise allgemein am Status der Märkte, scheint jedoch nicht von der Hand zu weisen sein. Dies zeichnet sich deutlich in den Stellungnahmen der Kommission zu allen bisherigen Anträgen ab.

Gleiche Begründung für die Ablehnung von 10 Bitcoin-ETF Anträgen

Am 22. August verkündete die SEC Ablehnungen von insgesamt neun Bitcoin-ETF Anträgen von drei Unternehmen. Abgelehnt wurden die Anträge ProShares Bitcoin ETF und ProShares Short Bitcoin ETF.

Außerdem die fünf Anträge von Direxion: Direxion Daily Bitcoin Bear 1X Shares, Direxion Daily Bitcoin 1.25X Bull Shares, Direxion Daily Bitcoin 1.5X Bull Shares, Direxion Daily Bitcoin 2X Bull Shares und Direxion Daily Bitcoin 2X Bear Shares. Auch Granite Shares Bitcoin ETF und Granite Shares Short Bitcoin ETF wurden abgewiesen. Für die Anträge von Granite und Direxion hätte die SEC eigentlich noch bis zum 15., beziehungsweise 21. September Zeit gehabt, hat dies jedoch offenbar vorgezogen.

Am 26. Juli lehnte die Kommission bereits den Antrag des Winklevoss Bitcoin Trust ab, was zu einem fast unmittelbaren Absturz des Bitcoin-Kurses führte.

Alle diese 10 Ablehnungen haben bemerkenswerterweise eines gemeinsam: die Begründung der SEC.

Niemand erfüllt bislang die Anforderungen des § 6 (b)(5) des Exchange Act…

Schon im Falle des Winklevoss-ETFs begründete die Kommission ihre Entscheidung damit, dass die Antragsteller einen bestimmten Paragraphen des Exchange Act Gesetzes nicht erfüllten. § 6 (b)(5).

Diese Entscheidung führte bereits zu öffentlichen Debatten und kritischen Stellungnahmen seitens Kommissionsmitgliedern. SEC-Kommissarin Hester Peirce kritisierte diese Entscheidungsgrundlage und äußerte, dass die Antragsteller die Anforderungen sehr wohl erfüllt hätten. Die Versäumnisse lägen auf Seiten der Kommission.

Nun begründete die SEC auch die neun Ablehnungen wieder mit den nicht erfüllten Anforderungen des Paragraphen. So findet sich in allen Stellungsnahmen die gleiche Begründung:

….die Kommission missbilligt diese vorgeschlagene Regeländerung, da die Börse, wie unten erörtert, ihrer Belastung durch das Börsengesetz und die Geschäftsordnung der Kommission nicht nachgekommen ist, um nachzuweisen, dass ihr Vorschlag mit den Anforderungen des Börsengesetzes Abschnitt 6(b)(5), insbesondere der Anforderung, dass die Regeln einer nationalen Wertpapierbörse so gestaltet sein müssen, dass betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken verhindert werden, übereinstimmen.

… und niemand überzeugt die SEC von einer Mindestgröße von Bitcoin-Futures-Märkten, die eine Regulierung ermöglichen würde?

Offenbar ist aber auch die allgemeine Relevanz von bitcoinbasierten Anlageprodukten etwas, was die SEC grundsätzlich in Frage stellt. Eine gewisse Mindestgröße des Marktes sei aber eine Grundvoraussetzung, um solche Regulierungen zu ermöglichen, die die SEC für angemessen hält. So schreibt die Kommission in allen Ablehnungen vom 22. August:

„Unter anderem hat die Börse keinen Nachweis erbracht, dass es sich bei den Bitcoin-Futures-Märkten um „Märkte von erheblicher Größe“ handelt. Dieses Scheitern ist von entscheidender Bedeutung, da die Börse, wie nachstehend erläutert, nicht nachgewiesen hat, dass andere Mittel zur Verhinderung betrügerischer und manipulativer Handlungen und Praktiken ausreichen, und daher ist eine gemeinsame Überwachung mit einem geregelten Markt von erheblicher Größe im Zusammenhang mit Bitcoin erforderlich, um die gesetzliche Anforderung zu erfüllen, dass die Regeln der Börse so gestaltet sein müssen, dass betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken verhindert werden.“

Auch in Begründung für Winklevoss-Ablehnung stand der Markt in Frage

Im Falle der Ablehnung des Winklevoss-ETFs war die Formulierung zwar eine andere. Der Inhalt jedoch gleicht der Argumentation vom 22. August stark:

„(…) während der Antrag nicht den Schluss zulässt, dass die Bitcoin-Derivatemärkte eine beträchtliche Größe erreicht haben, stellt die Kommission fest, dass sich geregelte bitcoinbeasierte Märkte in der Anfangsphase ihrer Entwicklung befinden. Im Laufe der Zeit können sich die regulierten Märkte für Bitcoin weiter entwickeln. Beispielsweise könnten bestehende oder neu geschaffene Bitcoin-Futures-Märkte eine beträchtliche Größe erreichen, und eine ETF-Börse kann in einer vorgeschlagenen Regeländerung nachweisen, dass sie in der Lage sein wird, das Risiko von Betrug und Manipulation durch den Austausch von Überwachungsinformationen mit einem geregelten Markt von erheblicher Größe im Zusammenhang mit Bitcoin sowie gegebenenfalls mit den Spotmärkten, die den relevanten Bitcoin-Derivaten zugrunde liegen, anzugehen.“

Weiter heißt es in der Begründung der Ablehnung:

Sollten sich diese Umstände entwickeln oder sich die Bedingungen anderweitig in einer Weise ändern, die sich auf die Analyse des Börsengesetzes auswirkt, hätte die Kommission dann die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Bitcoin-ETF mit den Anforderungen des Börsengesetzes vereinbar wäre.

Was genau unter den Umständen oder Bedingungen verstanden wird, die seitens der SEC für eine Genehmigung eines Bitcoin-ETF Antrages erfüllt sein müssten, wird jedoch nicht ausgeführt.

Auch ist fraglich, wie stark ein gewisses Wachstum des Marktes zeitlich mit entsprechenden Regulierungen zur Eindämmung von Betrug und Manipulation wirklich korrelieren würde. Bekanntlich braucht eine Entwicklung entsprechender Regularien und Gesetzesänderungen ihre Zeit.

Wie wahrscheinlich ist also eine Genehmigung eines Bitcoin-ETF-Antrages noch in diesem Jahr?

Die Argumentation der Kommission, besonders in Bezug auf die Marktrelevanz und das Fehlen entsprechender Regulierungen, dürfte eine Genehmigung der noch ausstehenden Bitcoin-ETF Anträge beinahe unmöglich machen.

Zwar stehen noch einige Entscheidungen aus. Jedoch haben die Antragsteller natürlich weder Einfluss auf ein kurzfristiges Wachstum des Marktes, noch auf eine plötzliche Existenz von Regulierungen. Dies käme einer unbefleckten Empfängnis gleich.

Im September stehen noch zwei Entscheidungen der SEC aus: Eine erste für den Bitwise ETF am 07. und eine finale für den VanEck / SolidX ETF-Antrag am 30.09.

Dies wären die letzten Gelegenheiten für eine Genehmigung in diesem Jahr. Eine solche gliche jedoch beinahe einem Wunder.

[Bild: Yermek/ Shutterstock]

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