Bitcoin scheint immer mehr im Mainstream anzukommen und wird sogar in der Werbung von Großkonzernen, wie Vodafone oder in Serien bei Netflix aufgegriffen. Aber auch in Deutschland tut sich aktuell einiges in Sachen Crypto. Seit dem 1. Januar gelten neue Gesetze und Richtlinien in Sachen Bitcoin und Co. Banken und Finanzdienstleister müssen sich bis zum 30. März für eine Lizenz bewerben, um Kryptoverwahrgeschäfte durchführen zu dürfen. Nun trifft das Vorgehen des Gesetzgebers in Deutschland auch den ersten Betreiber von Bitcoin ATMs. Dieser soll laut einem Bescheid mit sofortiger Wirkung seine Geschäfte einstellen. Was bedeutet das für Crypto in Deutschland?
Bitcoin ATM Betreiber von BaFin gestoppt
Laut einer Mitteilung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einem Bericht von Bloomberg, stoppt die BaFin die Geschäfte eines Unternehmens, das in Deutschland Bitcoin ATMs betreibt. Hierbei handelt es sich um die KKT UG aus Berlin, die von Herrn Adam Gramowski als Geschäftsführer betrieben wird. Dieser ist auch der Betreiber der Crypto-Seite shitcoins.club.
Wie gestern berichtet, wurde der Bescheid bereits am 26. Februar erlassen. Der Gesetzgeber in Deutschland fordert die sofortige Einstellung des „grenzüberschreitenden Eigenhandels“ an, weil Herr Gramowski nicht „über die Erlaubnis der BaFin“ verfügt. Die BaFin schreibt hierzu:
Damit betreibt Herr Gramowski als Mitglied des Organs der KKT UG gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Er handelt daher unerlaubt.
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Was bedeutet das für Crypto in Deutschland?
Das Vorgehen der BaFin gegen die KKT UG aus Berlin als Betreiber von Bitcoin ATMs in ganz Deutschland, ist das erste dieser Art. Und viele fragen sich nun, was mit den anderen Betreibern von Geldautomaten, an denen man Fiatgeld gegen Bitcoin und Co. tauschen kann, passieren wird.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Kritik an Bitcoin ATMs, weil diese lange Zeit, unabhängig von der Summe, keine KYC (Know-Your-Customer) durchführen mussten und dies auch Kriminelle so für ihre Zwecke ausnutzten konnten.
Laut einigen Berichten von Anfang März werden Bitcoin und Co. nun offiziell als Finanzinstrument angesehen. So ist es kein Wunder, dass der Gesetzgeber in Deutschland nun härter durchgreift. Für alle Bitcoin Fans besteht aber trotzdem kein Grund zur Sorge für Crypto in Deutschland, denn vernünftige Regulation fördert die Bitcoin Adoption.
Die Betreiber, die rechtzeitig einen Antrag bei der BaFin gestellt habe, bekommen bis Oktober dieses Jahres eine Schonfrist. Wenn die BaFin den Antrag ablehnen sollte, dann werden auch die jeweiligen Betreiber im Oktober ihre Bitcoin ATMs dicht machen müssen. In Zukunft werden wir wohl die BTC ATMs in Deutschland nicht missen müssen. Sobald eine Lizenz der BaFin vorliegt, dürfen offizielle Geräte aufgestellt und betrieben werden. Wie es dann aber mit dem KYC ausschaut und ab welcher Summe dieser durchgeführt werden muss, ist aktuell noch unklar. Ab diesem Jahr ist es auch Banken erlaubt Bitcoin für ihre Kunden zu handeln und zu verwahren. Es haben bereits 40 Banken ihr Interesse bei der BaFin bekundet und einen zugehörigen Antrag gestellt. Das ist ein klares Zeichen Richtung Mainstream und nicht Richtung Verbot.
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[Bildquelle: Shutterstock]