Seit langem behauptet Craig Wright, dass er der Gründer von Bitcoin ist. Dabei dürfte es allerdings nur wenige geben, die seiner Behauptung glauben schenken.
Warum? Die Antwort ist recht simpel. Einen eindeutigen Beweis zu liefern, wäre für den wahren Satoshi Nakamoto denkbar einfach. Er könnte nämlich einfach eine Transaktion von der Bitcoin Wallet senden, die Satoshi selbst zugeschrieben wird. Diesen Beweis scheint Wright aber nicht erbringen zu wollen oder zu können.
Im Februar hatte Wright der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) mitgeteilt, dass er tatsächlich der Erfinder von Bitcoin alias Satoshi Nakamoto ist. Damals habe er gesagt:
Mein Name ist Dr. Craig Wright und unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto habe ich ein Projekt abgeschlossen, das ich 1997 begonnen habe und teilweise bei der australischen Regierung im Rahmen der Innovationsabteilung als BlackNet registriertes AusIndustry-Projekts eingereicht wurde.
Nun wurde Craig Wright vor Gericht offiziell dazu aufgefordert, eine vollständige Liste aller Bitcoin-Adressen zu erstellen, die er 2013 besessen hat. Dies sollte auch die besagte Adresse von Satoshi Nakamoto mit einschließen. Der Hintergrund für die Forderungen ist der Kleiman-Fall, der seit einiger Zeit schwerwiegende Anschuldigen an Wrights Person erhebt.
Der Kleiman-Fall gegen Craig Wright
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Das United States District Court of the Southern District of Florida erließ am 3. Mai einen Beschluss, der Wright dazu auffordert, eine Liste seiner öffentlichen Bitcoin-Adressen zu erstellen. Die Anordnung wurde herbeigeführt, als der Informatiker David Kleiman ein Verfahren gegen Wright eingeleitet und diesen beschuldigt hatte, Hunderttausende von BTCs gestohlen zu haben. Dies entsprach im Februar letzten Jahres insgesamt einem Gegenwert von 5 Milliarden Dollar.
Das Gericht erklärt in diesem Beschluss, dass Wright einen unbestätigten Antrag eingereicht hatte, in dem er eine Reihe von öffentlichen Bitcoin-Adressen als die seinen identifiziert hatte. Wright soll zudem angegeben haben, dass er keine vollständige Liste öffentlicher Adressen zu irgendeinem Zeitpunkt einschließlich des 31. Dezember 2013 besitzt.
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Der Fall spitz sich für Craig Wright zu
Des Weiteren habe er beteuert, dass er im Jahr 2011 den Besitz all seiner Bitcoins auf einen sogenannten Blind Trust überwiesen hat. Laut seiner eigenen Aussage, soll die Erstellung einer Liste mit all seinen Bitcoin-Bestände zum 31. Dezember 2013 zu aufwendig sein.
Näher heißt es hierzu in dem Beschluss:
Tatsache ist, dass diese Schlussfolgerung durch keine Fakten gestützt wird. […] Das stützende Argumente, dass Dr. Wright nicht in der Lage gewesen war, eine genaue Auflistung seiner aktuellen oder historischen Bitcoin-Bestände vorzuweisen, wurde nie in einer der vorherigen Anhörungen vor Gericht durchgeführt, obwohl dem Gericht die Sachlage bestens bekannt war.
Ende letzten Jahres hat ein US-amerikanisches Gericht bereits wiederholte Anträge von Wright auf Abweisung des Kleiman-Falls zurückgewiesen.
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[Bild: Shutterstock]