Das kenianische Finanzministerium hat umfassende Lizenzierungsvorschriften für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte vorgeschlagen, von denen Branchenverbände befürchten, dass sie den Markt effektiv auf eine Handvoll kapitalstarker Unternehmen konzentrieren könnten, während kleineren Anbietern kaum realistische Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften bleiben.
Der am 17. März veröffentlichte Entwurf der „Virtual Asset Service Providers Regulations, 2026“ legt Mindestkapitalisierungsschwellen für alle Lizenzkategorien fest. Am umstrittensten: Stablecoin-Emittenten müssten über ein eingezahltes Kapital von mindestens 500 Millionen Kenia-Schilling verfügen, was etwa 3,86 Millionen US-Dollar entspricht – eine Hürde, die Start-ups und einheimische Technologieunternehmen als von vornherein unüberwindbar bezeichnen.
Ein Markt, der von Konzentration bedroht ist
Die Virtual Asset Association of Kenya, die rund 50 Unternehmen vertritt, bezeichnete die vorgeschlagenen Schwellenwerte als potenziell schädlich für die Wettbewerbsstruktur der Branche. Der Verband argumentierte, dass Anforderungen auf diesem Niveau lokale Innovationen ins Ausland treiben oder Privatkunden zu nicht lizenzierten Plattformen drängen würden – genau das Ergebnis, das die Vorschriften eigentlich verhindern sollen.
Über die Kapitalausstattung hinaus verlangen die Regelungsentwürfe von VASPs, Kundengelder von Betriebskonten zu trennen und ein duales Aufsichtssystem unter der kenianischen Zentralbank und der Kapitalmarktaufsichtsbehörde einzurichten.
Das Finanzministerium hat das Rahmenwerk als Maßnahme zum Schutz der Anleger in einem Markt positioniert, in dem es nachweislich zu Betrugsfällen und operativer Instabilität gekommen ist.
Kenia machte sich im Oktober 2025 daran, die Regulierungslücke zu schließen, als das Parlament das Gesetz über Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (Virtual Asset Service Providers Act) verabschiedete, das noch im selben Monat von Präsident William Ruto unterzeichnet wurde. Dieses Gesetz verpflichtete das Finanzministerium, Betriebsvorschriften zu erlassen, bevor ein Unternehmen eine formelle Lizenz erhalten konnte, was den aktuellen Entwurf zu einem entscheidenden Bestandteil des entstehenden Krypto-Rahmens des Landes macht.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf steht bis zum 10. April 2026 zur öffentlichen Stellungnahme offen. Das Finanzministerium und eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe werden den Text dann vor der Veröffentlichung im Amtsblatt finalisieren. Danach werden die CBK und die CMA damit beginnen, Lizenzanträge von Börsen, Wallet-Anbietern und damit verbundenen Dienstleistungsunternehmen zu bearbeiten.
Die zentrale Frage ist nun, ob der Konsultationsprozess zu wesentlichen Änderungen der Kapitalschwellenwerte führen wird und ob die Regulierungsbehörden kleineren Anbietern einen stufenweisen Weg zur Einhaltung der Vorschriften bieten werden. Diese Ergebnisse werden darüber entscheiden, welche Unternehmen realistisch gesehen in Kenias regulierten Markt für virtuelle Vermögenswerte eintreten können und welche nicht.
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