Die Europäische Union möchte Dienstleistern in Zukunft verbieten, die Erstellung von Krypto-Wallets ohne persönliche Daten des Kunden anzubieten.
Kryptowährungen sind dezentral und weitgehend anonym. Investoren wollen aus verschiedenen Gründen z. B. Bitcoin kaufen ohne Anmeldung. Dies stellt gerade für Behörden oft ein Problem dar. Aktuell sind die Krypto-Börsen in den Fokus gerückt. Hier reicht eine einfache Verifizierung allerdings ohne die notwendigen Lizenzen nicht aus.
Keine Lizenzen hingegen benötigen Dienstleister, die das Erstellen von Online-Wallets anbieten. Hier kann in wenigen Schritten ohne Angabe von Daten z.B. ein Wallet für Bitcoin erstellt werden. Die E-Mail-Adresse genügt.
Name, Adresse und Namen des Empfängers bei Krypto-Transaktionen bald Pflicht?
In Zukunft sollen bei der Erstellung Daten wie Name und Adresse zu den Pflichtangaben gehören. Anonyme Wallets sollen damit komplett verboten werden. Bei Transaktionen soll zudem der Namen des Empfängers ebenfalls angegeben werden. Konkrete Pläne zur Realisierbarkeit gibt es jedoch noch nicht.
Das Ziel ist es, kriminelle Aktivitäten in Verwendung mit Kryptowährungen zu verringern. Inwiefern dies so realisierbar ist, ist fraglich. Jedenfalls würde dies den Kryptomarkt sehr stark eingrenzen. Die Dezentralität sowie die Anonymität gehörten zu den größten Pluspunkten für Krypto-Befürworter. Aus dem Bericht der Europäischen Kommission geht hervor, dass damit Kryptowährungen komplett nachverfolgbar wären.
Digitaler Euro wird nachverfolgbar sein
Erst vor wenigen Tagen hatte die Europäische Zentralbank angekündigt, dass die Vorbereitungen für den digitalen Euro ab sofort beginnen. Der digitale Euro soll dabei das Bargeld nicht ersetzen, sondern den Finanzsektor erweitern und komplettieren. Die aktuelle Entwicklungs- und Untersuchungsphase soll 24 Monate andauern.
Laut Goldman Sachs sollen die digitalen Währungen der Zentralbank wahrscheinlich ID-verifiziert werden, um die Risiken im Zusammenhang mit illegaler Finanzierung zu mindern. Der digitale Euro wird dementsprechend nachverfolgbar sein. Dies ist jedoch keine Überraschung.
Wie es bei Hardware-Wallets aussieht, steht nicht fest. Es könnte durchaus sein, dass auch hierfür Gesetze zur Transparenz verabschiedet werden könnten. Zwar sind alle Wallets öffentlich einsehbar, jedoch kann keine Zuordnung stattfinden. Ebenso wie Kryptowährungen ist auch Bargeld anonym und kann nur schwer nachverfolgt werden. Dennoch sehen Behörden in der Regel eine Gefahr in der kriminellen Nutzung von Kryptowährungen.
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