Es kam nicht ganz unerwartet, aber dennoch trifft es die deutsche Bitcoin & Crypto Wirtschaft wie ein Hammerschlag. Denn ab 2020 sollen laut der BaFin alle Betreiber und Verwalter von Kryptowährungsgeschäften eine BaFin Lizenz benötigen. Dies geht aus einem Bericht der FAZ hervor, der in der deutschen Crypto Szene für jede Menge Unmut sorgt und Crypto Deutschland weit zurückwirft. Wir fassen das Wesentliche für euch zusammen und klären Missverständnisse auf.
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Benötigen Bitcoin & Crypto — Wallets, Börsen und ATM Betreiber ab 2020 eine BaFin Lizenz?
Bereits am Samstag hatte die FAZ über den deutschen Entwurf der „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ berichtet und angedeutet, dass sich die Geldwäscherichtlinie im Umgang mit Bargeld und für Überweisungen nochmals deutlich verschärfen werden. Dies betrifft neben Auktionshäusern, Münz- oder Briefmarkenhändern vor allem auch die Händler und Verwalter von Zahlungen in Kryptowährungen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht dabei vor, dass jede dieser Unternehmungen eine Erlaubnis der BaFin benötigen wird, um ihr Geschäft ab 2020 fortzusetzen. Ein Hammerschlag für viele deutsche Crypto Startups, die die Weiterentwicklung in diesem Bereich nun deutlich einschränken wird. Doch welche Bitcoin- und Crypto Unternehmen wird es konkret betreffen?
Bitcoin & Crypto Börsen, sowie Crypto Wallet Betreiber im Fokus der BaFin
Der Bundestag wird nach der Sommerpause zu diesem Thema beraten. Die FAZ konnte aber bereits eine BaFin Sprecherin erreichen, die hierzu nähere Details nennen konnte.
[override_inline_ad] Demnach wird der Fokus auf Bitcoin & Crypto Börsen liegen, sowie Betreibern von Wallets. Hierbei geht es gezielt um die Verwahrung von Kryptowährungen, welche dann auch in das Kreditwesengesetz (KWG) unter dem Namen „Kryptoverwahrgeschäft“ katalogisiert werden sollen. Damit wird ein „Kryptowert“, z.B. eine Kryptowährung, als neues Finanzinstrument definiert womit Betreiber bzw. „Kryptoverwahrer“ dann unter das Geldwäschegesetz fallen und entsprechend eine Erlaubnis der BaFin benötigen.
Zusammengefasst und in einfachen Worten: Jeder Anbieter der seinen Sitz in Deutschland hat und Kryptowährungen verwahrt fällt zukünftig unter die Erlaubnispflicht der BaFin. Inwieweit diese Regelungen sich auch auf Bitcoin ATMs auswirken ist noch unklar, dennoch ist es wahrscheinlich, dass Bitcoin ATMs auch hierunter fallen könnten.
Was bedeutet der BaFin Paukenschlag für die deutsche Crypto Szene?
Für die deutsche Crypto Szene und Unternehmenskultur ist dies natürlich ein herber Schlag. Gerade kleinere Startups werden diesen Regulationen kaum Folge leisten können, ohne sich finanziell zu ruinieren. Dies könnte also das Ende für einige Startups sorgen, oder eben eine Flucht in Crypto freundlichere Länder in der EU bzw. Nachbarregion.
Dies kritisiert auch FDP Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler gegenüber der FAZ:
„Die Bundesregierung handelt widersprüchlich“, kritisiert der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der auch dem Verwaltungsrat der Bafin angehört.
In einem Gespräch mit der F.A.Z. verweist der Finanzfachmann auf ein Eckpunktepapier der Bundesregierung, in dem die Förderung neuer digitaler Technologien wie zum Beispiel der Blockchain im Vordergrund stand.
„Nun zwingt die Regierung mit überzogenen Anforderungen die Anbieter von Handelsplattformen für Kryptowährungen dazu, das Land zu verlassen und sich in der EU einen anderen Standort zu suchen.“
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Es ist aktuell schwierig einzuschätzen inwieweit auch die EU solche Regelungen in Bezug auf Crypto durchsetzen wird, da die neue Geldwäsche Richtlinie ja von der EU stammt. Daher warten wir erstmal auf weitere Erkenntnisse nach der Sommerpause.
Nichts desto trotz ist dies eine große Belastung für die deutsche Crypto Startup Kultur und erschwert die ohnehin unsichere Lage für Crypto Projekte in Deutschland.
Unsere Meinung zu dem Thema findest du auch in diesem Video:
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[Bildquelle: Shutterstock]