Bybits CEO Ben Zhou sagt, die malaysische Wertpapieraufsichtsbehörde (SC) habe sowohl Bybit als auch seinen Namen nach einem langwierigen Dialog mit der Aufsichtsbehörde von ihrer Investorenwarnliste gestrichen. Bybit und Zhou standen seit Juli 2021 auf dieser Liste, nachdem die SC festgestellt hatte, dass die Börse in Malaysia eine Plattform für digitale Vermögenswerte ohne ordnungsgemäße Registrierung betrieb.
Bereits im Dezember 2024 hatte die SC Bybit gerügt und angeordnet, die Website und Apps in Malaysia zu deaktivieren, jegliche lokale Werbung einzustellen und die auf Malaysia ausgerichtete Telegram-Supportgruppe zu schließen. Die malaysische Aufsichtsbehörde betont, dass jedes Unternehmen, das eine Börse für digitale Vermögenswerte betreibt, ohne sich gemäß dem Capital Markets and Services Act 2007 als anerkannter Marktbetreiber registriert zu haben, eine Straftat begeht, und erklärt, dass Bybit sich seitdem an ihre Anweisungen gehalten habe.
CEO lobt direkten Dialog mit der SC
In einem neuen Interview und Kommentaren, die von regionalen Krypto-Medien aufgegriffen wurden, sagt Zhou, dass die Streichung von der Warnliste erst nach „proaktiven und konstruktiven“ Gesprächen mit der SC erfolgte. Er erklärt, dass Bybit die Bedenken der Aufsichtsbehörde hinsichtlich des nicht lizenzierten Betriebs und des Anlegerschutzes ausgeräumt habe, und er beschreibt das Ergebnis als Zeichen für ein besseres gegenseitiges Verständnis und nicht als Signal, das Geschäft wie gewohnt wieder aufzunehmen.
Zhou weist außerdem darauf hin, dass Bybit alle im Jahr 2024 angeordneten Durchsetzungsmaßnahmen befolgt hat, einschließlich der Sperrung des Zugangs aus Malaysia und der Einstellung des Marketings, was seiner Meinung nach dazu beigetragen hat, in späteren Gesprächen Glaubwürdigkeit aufzubauen. Er merkt jedoch an, dass eine zukünftige Rückkehr auf den malaysischen Markt weiterhin von der Einholung der erforderlichen Genehmigungen abhängen würde, da sich die gesetzliche Anforderung, als RMO registriert zu sein, nicht geändert hat.
Malaysias aktuelle Haltung zu Krypto-Plattformen
Die malaysische Wertpapieraufsicht (SC) warnt Anleger immer wieder, dass nicht registrierte Plattformen wie Bybit sie nicht im Rahmen der lokalen Wertpapiergesetze schützen und sie höheren Risiken aussetzen, darunter Betrug und der Verlust von Regressansprüchen. Nur eine kleine Gruppe von Börsen, wie Luno, MX Global und einige andere, verfügt derzeit über eine Lizenz als anerkannter Marktbetreiber (RMO) und darf legal malaysische Kunden bedienen.
Die Streichung von Bybit aus der Investorenwarnliste löscht zwar nicht seine bisherige Geschichte mit behördlichen Maßnahmen, könnte aber den unmittelbaren Reputationsdruck etwas verringern, insbesondere da das Unternehmen mit lizenzierten Firmen wie Hata Digital, einer der zugelassenen Börsen Malaysias, zusammenarbeitet. Für malaysische Nutzer bleibt die Botschaft der SC klar: Bleibt bei registrierten Plattformen, auch wenn globale Akteure wie Bybit daran arbeiten, ihre regulatorischen Beziehungen im Land wieder aufzubauen
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