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Gericht lehnt Entscheidung über den Geltungsbereich der Regulierung von Kryptosoftware ab

Crispus Nyaga
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Crispus Nyaga
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Crispus ist ein Finanzanalyst mit über 9 Jahren Erfahrung in der Branche. Für einige der führenden Marken deckt er Kryptowährungen, Forex, Aktien und Rohstoffe ab. Er ist auch ein leidenschaftlicher Trader, der sein Familienkonto führt. Crispus lebt mit seiner Frau und seinem Sohn in Nairobi.
Aktualisiert: 28. March 2026

Ein US-Bundesgericht hat einen mit Spannung verfolgten Fall abgewiesen, in dem es darum ging, zu klären, ob nicht-verwahrende Kryptowährungssoftware unter die Bundesgesetze zum Geldtransfer fällt – damit bleibt eine zentrale regulatorische Frage für die Branche ungeklärt.

Das texanische Gericht gab am Dienstag den Anträgen des Justizministeriums und des Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) statt, eine Klage des Softwareentwicklers Thomas Smith abzuweisen. Der Richter entschied, dass Smith kein glaubwürdiges Risiko einer Strafverfolgung nachweisen konnte, was bedeutet, dass ihm die für die Klageerhebung erforderliche Klagebefugnis fehlte.

Gericht vermeidet Entscheidung zur Haftung bei Krypto-Software

Smith hatte das Gericht gebeten, zu bestätigen, dass seine geplante Plattform „Pharos“ – ein Dienst, der Krypto-basierte Spendenaktionen für wohltätige Zwecke im Auftrag der Nutzer erleichtern soll – nach Bundesrecht nicht als Geldtransferunternehmen einzustufen sei. Das Gericht beschränkte seine Prüfung jedoch darauf, ob Smith eine realistische Gefahr einer Strafverfolgung oder behördlicher Maßnahmen drohte.

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In seiner Entscheidung verwies das Gericht darauf, dass keine laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Durchsetzungsmaßnahmen gegen Smith vorliegen. Es bezog sich zudem auf aktuelle Leitlinien des Justizministeriums, wonach bestimmte technische Verstöße im Zusammenhang mit Kryptowährungsdiensten möglicherweise keine Strafverfolgung nach sich ziehen, insbesondere wenn kein offensichtlicher Schaden für Verbraucher vorliegt.

Infolgedessen wurde die Klage ohne Präjudiz abgewiesen, sodass Smith sie erneut einreichen kann, sollten sich die Umstände ändern. Das Urteil lässt offen, ob Entwickler von nicht-verwahrender Software nach den bestehenden Rahmenbedingungen für den Geldtransfer haftbar gemacht werden können.

Bedenken der Branche wegen regulatorischer Unsicherheit

Der Fall fand Unterstützung bei mehreren Branchenverbänden, darunter die Handelskammer und die Software Information Industry Association, die Schriftsätze einreichten, in denen sie davor warnten, auf Vermittler ausgerichtete Vorschriften auf Softwareentwickler auszuweiten. Sie argumentierten, dass ein solcher Ansatz Entwickler für die Art und Weise haftbar machen könnte, wie Nutzer mit ihrem Code interagieren, was Innovationen potenziell behindern könnte.

Die Abweisung unterstreicht eine größere Herausforderung für Krypto-Firmen, die in regulatorischen Grauzonen agieren. Ohne rechtliche Klarheit könnten Unternehmen gezwungen sein, abzuwarten, bis Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor sie die Rechtmäßigkeit ihrer Modelle vor Gericht prüfen lassen können.

Unabhängig davon bereiten sich Bundesstaatsanwälte auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Oktober vor, in dem es um einen Entwickler geht, dem vorgeworfen wird, durch datenschutzorientierte Kryptosoftware die Umgehung von Sanktionen ermöglicht zu haben. Dieser Fall dürfte zusammen mit künftigen Durchsetzungsmaßnahmen und sich weiterentwickelnden Leitlinien auf Bundes- und Landesebene Einfluss darauf haben, wie Gerichte die Haftung von Kryptosoftware-Entwicklern auslegen.

Vorerst bleibt die Frage offen, ob nicht-verwahrende Plattformen unter die US-Gesetze zum Geldtransfer fallen.

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Crispus Nyaga
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Crispus ist ein Finanzanalyst mit über 9 Jahren Erfahrung in der Branche. Für einige der führenden Marken deckt er Kryptowährungen, Forex, Aktien und Rohstoffe ab. Er ist auch ein leidenschaftlicher Trader, der sein Familienkonto führt. Crispus lebt mit seiner Frau und seinem Sohn in Nairobi.