Im vergangenen Jahr wurde Ripple zum ersten Mal vor ein Bezirksgericht gestellt. Richter Phyllis Hamilton entschied nun, dass eine laufende Sammelklage gegen Ripple in Zukunft vor dem Bundesgerichtshof bleiben muss.
Jake Chervinsky von Ripple’s Anwaltskanzlei Kobre Kim, bezeichnete die Entscheidung auf Twitter als einen „kleinen, aber bedeutenden Sieg“ für die Firma. Ripple habe zurecht hart dafür gekämpft um den Fall auf Bundesebene zu halten.
Ripple’s XRP Security oder nicht?
Das sieht auch Stephen Palley, Partner bei der Anwaltskanzlei Anderson Kill so. Er erklärte, dass Beklagte, wie in diesem Fall Ripple, sich häufig bei Bundesgerichten wohler fühlen würden. Die lokal ausgewählten Jurys und Richter der Vorinstanz weisen oft eine Tendenz zu Sympathien für die Kläger auf.
Ripple Labs, seiner Tochtergesellschaft XRP II, CEO Brad Garlinghouse und einer Reihe weiterer Personen wird in diesem Fall vorgeworfen, dass Ripple XRP als nicht registriertes Wertpapier ausgegeben habe.
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Ein Blick in die Zukunft von Ripple
Chervinsky sagt, dass „Ripple argumentieren wird, dass die Beschwerde keinen rechtlich erkennbaren Anspruch als Rechtssache darstellt, selbst wenn alle Behauptungen in der Beschwerde wahr sind“.
Trotz Ripple’s Sieg in der Rechtsprechungsfrage, werde der Fall laut Chervinsky nicht jahrelang vor Gericht gestellt, wenn er überhaupt vor Gericht komme. Die Klage werde sich über mehrere andere Phasen erstrecken müssen, beginnend mit einem wahrscheinlichen Antrag auf Ablehnung.
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Sollte kein Antrag eingehen, oder ein Richter ihn ablehnen, könne vom Kläger Klassenzertifizierung beantragt werden. Dadurch werde die Sammelklage zu einer Einzelklage. Nun könne der Entdeckungsprozess beginnen, zu dem Kläger und Beklagte gehören, die Dokumente austauschen, Fragen beantworten und Abrechnungen vornehmen.
Der Fall müsste noch Anträge auf ein Schnellverfahren durchgehen, bevor der Richter feststellen kann, ob ein Verfahren notwendig ist.
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Ist hier ein Vergleich überhaupt möglich?
Ein Vergleich wäre zwar möglich, gilt laut Chervinsky aber als unwahrscheinlich. Ripple müsste dann an die einzelnen Kläger zahlen und auch in Zukunft, mit weiteren Klagen dieser Art rechnen, da man die Frage nicht in letzter Konsequenz geklärt hätte.
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Insbesondere würde ein Vergleich vor der Klassenzertifizierung zu individuellen Auszahlungen an die derzeit mit der Klage verbundenen Kläger führen. Dies würde nicht verhindern, dass in Zukunft Klagen gegen Ripple eingereicht werden, und die Investoren, die das Unternehmen verklagen, würden wahrscheinlich einen Großteil der Mittel nicht zurückerhalten.
Eine Möglichkeit der Einigung könnte sein, dass die Mitglieder nach der Klassenzertifizierung auf Ihre Rechte aus einer anderen Klage verzichten, die dem Unternehmen wichtiger ist. Aus Ripple’s Sicht macht es laut Chervinsky daher keinen Sinn, den Fall vor der Klassenzertifizierungsphase beizulegen.
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Ripple verzögert bis zum Erfolg
Abschließend stellt Chervinsky fest, dass obwohl der Fall seit Mai 2018 vor dem Gericht liege, bereits mehrere Rechtstreitigkeiten geklärt worden seien. Dennoch habe Ripple noch keine substantielle Antwort auf eine der Beschwerden geben müssen.
3 Dinge meint Chervinsky daran erkennen zu können:
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Ripple’s Prozessteam scheint sich dabei wohl zu fühlen, den Fall so lange wie möglich zu verzögern.
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Angenommen, Ripple’s Strategie ist es zu verzögern, führen sie diese Strategie bisher mit großem Erfolg aus.
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Es wird wahrscheinlich sehr lange dauern – Monate oder sogar Jahre-, bis dieser Streit endgültig beigelegt ist.
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Nach dem Urteil vom Donnerstag haben die Parteien nun zwei Wochen Zeit, sich zu treffen und zu entscheiden, wie sie vorgehen wollen. Die Kläger haben 30 Tage Zeit, um eine geänderte konsolidierte Klage einzureichen, während Ripple 30 Tage Zeit hat, um einen Antrag abzulehnen oder dem Gericht mitzuteilen, dass sie dies nicht beabsichtigen.
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