Die Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte in Dubai hat ein komplettes Verbot von Privacy-Token bestätigt und strengere Regeln für Stablecoins eingeführt. Damit zeigt das Emirat, dass es bei seinem Kryptoregime auf Rückverfolgbarkeit, Lizenzierung und Verbraucherschutz setzt.
Privacy-Token in Dubai verboten
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) von Dubai hat allen Anbietern von virtuellen Vermögenswerten verboten, Transaktionen mit anonymitätsverstärkenden Kryptowährungen wie Monero und Zcash durchzuführen, zu listen oder zu erleichtern. Die Aufsichtsbehörde definiert diese Privacy-Token als Vermögenswerte, die die Verfolgung von Eigentumsverhältnissen oder Transaktionsflüssen auf eine Weise verhindern, die mit den derzeitigen Compliance-Tools nicht angemessen gemildert werden kann.
Das Verbot gilt für den Handel, die Verwahrung und damit verbundene Aktivitäten für Privacy-Token innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der VARA, einschließlich des größten Teils des Festlands von Dubai und der Freihandelszonen außerhalb des Dubai International Financial Centre. Verstöße gegen die Vorschriften der VARA für virtuelle Vermögenswerte können für Unternehmen Geldstrafen in Höhe von mehreren zehn Millionen Dirham nach sich ziehen, neben einer möglichen Aussetzung oder Entziehung der Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen.
Strengere Regulierung von Stablecoins
Parallel dazu hat die VAE eine zweisäulige Struktur für Stablecoins eingeführt, die sich an der Payment Token Services Regulation der Zentralbank und dem Rahmenwerk für virtuelle Vermögenswerte der VARA orientiert. Die Zentralbank verlangt, dass Zahlungstoken, einschließlich an den Dirham gebundener Stablecoins, vollständige Fiat-Reserven vorhalten, eine Rücknahme zum Nennwert anbieten und unter einer speziellen Lizenz betrieben werden.
Für Aktivitäten mit Schwerpunkt in Dubai behandelt die VARA nicht auf AED basierende Fiat-referenzierte Token wie an den Dollar gebundene Stablecoins als eine eigene Kategorie, die eine tokenspezifische Genehmigung, eine 1:1-Deckung durch hochwertige liquide Vermögenswerte, tägliche Abstimmungen und eine fortlaufende Berichterstattung erfordert. Ausländische Stablecoins wie USDC können auf lizenzierten Plattformen für den Handel und Investitionen verwendet werden, während alltägliche Zahlungen im Einzelhandel in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf von der Zentralbank genehmigte Dirham-Token beschränkt sind.
Lizenzierung, Aufsicht und Durchsetzung
Die umfassenderen Regelwerke der VARA verlangen von allen Anbietern virtueller Vermögenswerte in Dubai, dass sie eine Lizenz einholen, bevor sie sich als Krypto-Unternehmen vermarkten oder bezeichnen dürfen. Die Anforderungen umfassen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Regeln zum Marktverhalten, Cybersicherheitsstandards und detaillierte Offenlegungspflichten für Produkte, die Privatkunden angeboten werden.
Unternehmen, die große Volumina handeln oder Stablecoin-gebundene Dienste betreiben, müssen außerdem erhöhte Anforderungen an die Registrierung und das Risikomanagement erfüllen. Rechts- und Compliance-Berater weisen darauf hin, dass Dubais Ansatz nun ein kategorisches Verbot von Privacy-Token mit einem streng überwachten, durch Reserven gedeckten Modell für Stablecoins kombiniert, wodurch das Emirat als stark kontrolliertes Umfeld für institutionelle Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten positioniert wird.