- Coinbase behauptet, Krypto sei wie Beanie Babies - Sammlerspielzeuge, die in den 90er Jahren populär waren.
- Die US-Börsenaufsicht betrachtet den Kauf von Kryptowährungen gleichwertig mit dem Kauf von Aktien mit Gewinnerwartung.
Die Kryptobörse Coinbase und die US-Börsenaufsicht trafen sich diese Woche erneut vor Gericht, um ihre unterschiedlichen Ansichten darüber zu präsentieren, ob digitale Vermögenswerte Wertpapiere sind oder nicht, berichtet The Guardian.
Coinbase bat das Gericht darum, die Klage der Securities and Exchange Commission (SEC) abzuweisen. Die Aufsichtsbehörde beschuldigte das Unternehmen, nicht registrierte Wertpapiere verkauft zu haben.
Die SEC behauptet, Coinbase habe den Handel mit mehr als einem Dutzend Kryptowährungen, und bei jeder davon handelt es sich nach Ansicht der Behörde in Wirklichkeit um den Kauf von Anteilen an dem Unternehmen, das den jeweiligen Coin emittiert.
Ist Krypto ein Anlagevertrag?
Die SEC behauptet, dass Krypto wie ein Anlagevertrag sei, da in der Regel ein Unternehmen dahintersteckt. Richterin Katherine Polk Failla hat in der Sache noch nicht entschieden und sagte, dass trotz der mehr als vierstündigen Sitzung einige Fragen unbeantwortet blieben.
Ihre Entscheidung dürfte einen Präzedenzfall schaffen, auch um die Zuständigkeit der SEC für die Krypto-Industrie zu klären. Der Rechtsstreit mit Coinbase ist einer von vielen Fällen, die die Aufsichtsbehörde angestrengt hat.
Die Aufsichtsbehörde wird allerdings heftig kritisiert, da es immer noch unklar ist, was genau sie als Wertpapier einstuft. Die Gewinnerwartung ist ein entscheidender Faktor bei der Bestimmung der Wesensmerkmale von Krypto. Die meisten Vertreter der Krypto-Industrie sind der Meinung, dass Krypto diese Definition eines Anlagevertrags nicht erfüllt.
Die Anwälte der SEC sind jedoch anderer Meinung und argumentieren, dass Wertpapiere nicht mit dem Kauf von Sammlerstücken wie Beanie Babies vergleichbar seien. Beanie Babies waren in den 1990er Jahren sehr beliebte Stofftiere, bei denen die Menschen erwarteten, dass ihr Wert in die Höhe schießt.
Zukünftige Auswirkungen
Richterin Failla äußerte Bedenken darüber, dass die SEC sie dazu auffordere, „die Definition dessen, was ein Wertpapier darstellt, zu erweitern“. In ihrer Klage wandte sich die Aufsichtsbehörde auch gegen das Staking-Angebot von Coinbase.
Die Kryptobörse berechnet eine Gebühr für Transaktionen und zahlt einen Teil davon an Nutzer*innen aus, die am Staking teilnehmen. Laut der SEC hätte Coinbase das Staking-Programm bei der Aufsichtsbehörde registrieren sollen.