- Die SEC hat den ursprünglichen ETF-Zulassungsantrag von Grayscale abgelehnt.
- Nun sollen Anteile von Grayscale Bitcoin Trust an der New Yorker Börse als Teil von GBTC gelistet werden.
Einige Monate nachdem die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) den Antrag der Investment-Firma Grayscale abgelehnt hatte, ihren Bitcoin Trust in einen börsengehandelten Fonds (Exchange-Traded Fund oder kurz ETF) umzuwandeln, hat Grayscale Investments einen neuen Antrag eingereicht. Darin geht es, die Anteile des Bitcoin Trusts gemäß dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten in der geänderten Fassung zu registrieren, erfuhr CryptoMonday aus einer Pressemitteilung.
Der Preis von Bitcoin entwickelte sich in letzter Zeit relativ gut, höchstwahrscheinlich aufgrund der hoffentlich bevorstehenden Zulassung eines Spot-Bitcoin-ETF durch die SEC. Neben Grayscale haben auch Blackrock, Fidelity, Franklin Templeton, Grayscale und Ark Invest Zulassungsanträge für Bitcoin-ETFs bei der US-amerikanischen Behörde eingereicht.
Klage gegen die SEC
Der weltweit größte Krypto-Asset-Manager hat eine Klage gegen die SEC eingereicht, eine Stunde nachdem er erfahren hatte, dass sein Antrag abgelehnt worden war. Die Behörde lehnte den Antrag aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rolle von Tether im weiteren Bitcoin-Ökosystem, Marktmanipulation und des Fehlens einer Überwachungsvereinbarung zwischen einer regulierten Börse und einem „regulierten Markt von erheblicher Größe“ ab.
Geplante Auflistung der Anteile an der NYSE
Der Grayscale Bitcoin Trust möchte die Anteile an der NYSE Arca unter dem Symbol GBTC listen lassen. Es möchte auch die Anteile fortlaufend nach Genehmigung des Antrags durch die NYSE Arca ausgeben.
Der Vermögensverwalter wird das Angebot nur mittels eines Prospekts durchführen. Eine Kopie des Prospekts kann per E-Mail von Grayscale Investments angefordert werden.
Keine Anteile dürfen verkauft werden, bevor die Wirksamkeit feststeht
Die mit den Anteilen verbundene Registrierungserklärung wurde bei der SEC eingereicht, aber sie wurde noch nicht wirksam erklärt. Es dürfen keine Anteile verkauft und keine Kaufangebote angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung in Kraft tritt.
Die Anteile dürfen in keinem US-Bundesstaat oder in einer anderen Gerichtsbarkeit verkauft werden, in dem oder in der ein solcher Verkauf, ein Angebot oder eine Aufforderung illegal wäre, bevor die Anteile gemäß den Wertpapiergesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder der Gerichtsbarkeit registriert oder qualifiziert werden.