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Offiziell: Die US-Steuerbehörde wird Krypto-Staking besteuern

Daniela Kirova
Daniela Kirova
Daniela Kirova
Autor*in:
Daniela Kirova
Autorin
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.
11. August 2023
  • Rendite aus dem Staking von Kryptowährungen gilt als Bruttoeinkommen eines Steuerpflichtigen ab dem Zeitpunkt, an dem die Coins verkauft werden können.
  • Alternativ könnte das Rechtssystem die aus dem Krypto-Staking erhaltenen Token als selbstgeschaffenes Eigentum behandeln.
  • Das US-Berufungsgericht wird voraussichtlich eine weitere Entscheidung erlassen.

Gemäß einer neuen Richtlinie der US-Steuerbehörde IRS muss man beim Staking von Kryptowährungen auf Proof-of-Stake (PoS) Blockchains Steuern zahlen. Besteuert werden dabei die Token, die als Belohnung für die Validierung der Transaktionen in einem Proof-of-Stake (PoS) Netzwerk erhält.

Die Behörde definiert Kryptowährungen als „umtauschbare virtuelle Währungen“. Die Staking-Steuer muss jeder US-amerikanischer Bürger zahlen, der Krypto-Token einer Proof-of-Stake Blockchain hält und an der Validierung teilnimmt, wenn er die erforderliche Anzahl an Einheiten der betreffenden Vermögenswerte besitzt.

Wie die Steuer berechnet wird

Wenn ein Steuerzahler eine bestimmte Anzahl von Krypto-Token hat und im Rahemen des PoS-Konsensmechanismus die Transaktionen validiert, wird ein neuer Block im jeweiligen Netzwerk erzeugt. Dabei erhält die Person neue Einheiten dieser Kryptowährung als Belohnung für die Validierung.

Oft können die als Belohnung erhaltenen Token für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert werden, da sie in der Blockchain gesperrt. Die neue Regelung der Steuerbehörde bestimmt, dass der Wert der erhaltenen Staking-Belohnung Teil des Bruttoeinkommens ist, sobald man diese Kryptowährung verkaufen oder anderweitig veräußern kann.

Gerichte müssen der Regelung nicht zustimmen

Es gibt eine andere Sichtweise: dass das Rechtssystem Kryptostaking-Belohnungen als selbstgeschaffenes Eigentum behandeln sollte, ähnlich wie eine Ware. Die durch Staking verdiente Kryptowährung könnte wie ein neu hergestelltes Paar Turnschuhe behandelt werden. In diesem Fall würde eine Steuerpflicht erst dann entstehen, wenn der Hersteller die Ware verkauft.

Es gab und gibt Klagen darüber, ob US-amerikanische Steuerbehörde die aus dem Staking erzielte Rendite ab dem Zeitpunkt besteuern sollte, an dem die Token verkauft oder anderweitig veräußert werden können.

Es ist möglich, dass in naher Zukunft eine weitere Entscheidung zu diesem Thema erlassen wird, diesmal von einem US-Berufungsgericht. Es handelt sich dabei speziell um das US-Gericht mit Berufungszuständigkeit über andere Gerichte in den östlichen und westlichen Bezirken von Kentucky, den östlichen und westlichen Bezirken von Michigan, den nördlichen und südlichen Bezirken von Ohio sowie den östlichen und mittleren Bezirken von Tennessee.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Autorin
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.