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FDIC: Angaben von OKCoin zur Versicherung sind "irreführend"
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FDIC: Angaben von OKCoin zur Versicherung sind "irreführend"

Daniela Kirova
Daniela Kirova
17. Juni 2023
Offenlegung von Werbung
  • Kein Anlegerschutz für OKCoin-Kunden in den USA.
  • Aufsichtsbehörde forderte sofortige Maßnahmen zur Korrektur von Ansprüchen.
  • FDIC schickte ähnliche Warnungen an FTX.US und Voyager vor deren Konkursen.

Die US Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) - eine Behörde, die für den Anlegerschutz in den USA verantwortlich ist - beschwerte sich über irreführende Aussagen der Kryptobörse OKCoin. Diese soll fälschlicherweise behaupteten, die Kundeneinlagen seien versichert. Das Unternehmen wurde aufgefordert, die falschen Behauptungen von seiner Website zu entfernen.

OKCoin ist die Schwesterfirma von OKX, einer der größten Kryptobörsen der Welt. Sie muss nun die irreführenden Behauptungen sofort von ihrer Website entfernen oder mit Vollstreckungsmaßnahmen wegen Rechtsverstößen rechnen, hießt es in einem Brief der FDIC, den der CEO von OKCoin, Hong Fang, erhielt. Darin gibt es eine Reihe von Warnungen seitens der FDIC:

Die Federal Deposit Insurance Corporation hat Grund zu der Annahme, dass OKCoin USA Inc. und seine leitenden Angestellten direkt oder implizit falsche und irreführende Aussagen über den versicherten Status von OKCoin gemacht haben, was einen Verstoß gegen Abschnitt 18(a)(4) des Federal Deposit Insurance Act darstellt. Wir fordern Sie hiermit auf, diese falschen und irreführenden Aussagen zu unterlassen und sofortige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu beseitigen.

Umstrittene Behauptungen

Die erste falsche Behauptung war, dass der HASH-Token von OKCoin von Aufsichtsbehörden wie der SEC, der FED, der OCC und der FDIC akzeptiert worden sei. Darüber hinaus warb das Unternehmen auf seiner Website damit, dass es über eine US-weite Lizenz verfüge und behauptete, dass alle OKCoin-Kundenkonten durch die FDIC versichert seien. Das Unternehmen twitterte auch, dass es Kunden mit Sitz in den USA eine FDIC-Versicherung für Einlagen in US-Dollar anbiete.

FDIC-Schutz gilt nur für Banken

In der Vergangenheit hat die FDIC ähnliche Briefe an Plattformen wie FTX und Voyager Digital geschickt, die beide inzwischen insolvent sind. Brett Harrison, der ehemalige CEO des US-Geschäftszweigs von FTX, hatte behauptet, der Schutz der Aufsichtsbehörde gelte auch für das Unternehmen.

Die FDIC hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ihr Schutz nur für Banken gilt, nicht für Unternehmen, die mit Kryptowährungen handeln - auch wenn sie FDIC-versicherte Konten bei Banken unterhalten.

OKCoin veröffentliche diese Erklärung:

Wir sind nach wie vor bestrebt, mit allen Beteiligten, einschließlich der Aufsichtsbehörden, zusammenzuarbeiten, wann immer dies möglich ist. OKCoin ist sich dieser Angelegenheit bewusst und ergreift sofortige Maßnahmen, um die von der FDIC markierten Aussagen zu bewerten und sie bei Bedarf anzugehen.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.