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US-Börsenaufsicht nimmt Anlageberater in der Krypto-Branche ins Visier
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US-Börsenaufsicht nimmt Anlageberater in der Krypto-Branche ins Visier

Daniela Kirova
Daniela Kirova
16. Februar 2023
Offenlegung von Werbung
  • US-amerikanische Anlageberater müssen Wertpapiere und Gelder ihrer Kunden bei einer qualifizierten Depotstelle verwahren.
  • Der Schritt soll Kundengelder bei einer möglichen Insolvenz schützen.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat vorgeschlagen, Anlageberatern das Investieren von Kundengeldern in Kryptowährungen zu untersagen, berichtet CoinDesk.

Sollte die Verordnung in Kraft treten, würde sie die bestehenden Regeln der SEC erweitern. Diese Regeln legen unter anderem fest, dass Anlageberater die Wertpapiere und Gelder ihrer Kunden bei einer "qualifizierten Depotstelle" halten müssen. Diese Anforderung würde dann für alle Vermögenswerte gelten, die einem Anlageberater zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Kryptowährungen.

Was gilt als "qualifizierte Depotstelle"?

Derzeit bieten die meisten Handelsplattformen eine Verwahrung von Kryptowährungen für ihre Kunden an, aber diese werden nicht als geeignete Verwahrstellen angesehen. Die SEC-Vorschriften haben eine genaue Definition dafür, was in diesem Zusammenhang als "qualifiziert" gilt. Das wäre zum Beispiel ein lizenzierter Broker, eine Treuhandgesellschaft, eine bevollmächtigte Bank oder eingetragene Futures Commission Merchants.

Der SEC-Vorsitzende Gary Gensler kommentierte:

Auch wenn einige Krypto-Handels- und Kreditplattformen behaupten, die Kryptowährungen der Anleger zu verwahren, bedeutet das nicht, dass sie qualifizierte Verwahrer sind. Wenn diese Plattformen in Konkurs gehen - was wir in letzter Zeit immer wieder erlebt haben - gehen die Vermögenswerte der Anleger oft in das Eigentum des gescheiterten Unternehmens über, so dass die Anleger vor dem Konkursgericht Schlange stehen.

Er fügte hinzu, dass die Plattformen die Kryptowährungen verschiedener Anleger sowie ihre eigenen Vermögenswerte mit den Vermögenswerten der Anleger vermischen, anstatt sie ordnungsgemäß zu trennen.

Wirkung des Vorschlags unklar

Nach Angaben der SEC würden qualifizierte Verwahrer unabhängig geprüft und Offenlegungspflichten unterworfen. Sie müssen die Gelder auf Konten entsprechend der Identität des Kunden aufteilen.

Die SEC-Beamten haben keine Daten über das Volumen der digitalen Vermögenswerte erhoben, die mit Kunden von registrierten Anlageberatern verbunden sind. Sie bestätigten nur, dass diese Fachleute einige Vermögenswerte repräsentieren, die derzeit bei Krypto-Unternehmen gehalten werden.

Sollte der Vorschlag als offizielle Verordnung angenommen werden, dürfte sich der Status der Kryptoindustrie bei der SEC nicht wesentlich ändern, da die Handelsplattformen der Branche ohnehin als nicht konform gelten.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.