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SEC weigert sich, XRP-Bestände preiszugeben

Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
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06. September 2021

Wie wir letzte Woche berichteten, hatte Ripple Labs Klage eingereicht und die SEC zu zwingen die Bestände an digitalen Währungen ihrer Mitarbeiter bekannt zu geben. Allerdings weigert sich die Securities and Exchanges Commission die Bestände von Bitcoin, ETH oder XRP sowie den Handel offenzulegen. Womit auch eigentlich zu rechnen war.

SEC legt nichts offen

Wie nun bekannt wurde, weigert sich die Securities and Exchanges Commission, ihre Bestände an BTC, XRP und ETH offenzulegen. Hierzu äußerste sich Pascal Guerrier, Trail Attorney bei der SEC in der Division of Enforcement in einer gerichtlichen Akte:

Der Antrag der Beklagten liegt weit unter der ‚niedrigen Relevanz‘, die das Gericht betrachtete, als es die SEC anwies, die Leitlinien des Ethikberaters zu digitalen Vermögenswerten zu erstellen, und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die privaten Finanzangelegenheiten von SEC-Mitarbeitern dar, selbst auf aggregierter Basis.

Zuvor hatten Ripple Labs zu der fairen Verteidigung eine Klage eingereicht, dass die SEC diese Bestände offenlegen sollte. Das Gericht stimmte dem auch zu. Dabei ging es darum, ob die Mitarbeiter hätten wissen müssen, dass XRP ein Wertpapier ist oder war.

Die SEC äußerte sich jedoch, dass die Daten der Mitarbeiter nur zum Zweck gesammelt würden, um zu sehen, ob Ethikrichtlinien eingehalten werden. Dieses Ethik-Clearing hätte aber nichts damit zu tun, ob XRP nun ein Wertpapier ist oder nicht.

Zudem hatte der Kongress beschlossen, dass der Handel vertraulich sein sollte. Auch wenn noch immer nicht klar ist, warum es keine Transparenz geben sollte. Vor allem auch deshalb, weil es darum geht, um Insiderhandel zu verhindern. Gleichzeitig werden der SEC unzählige vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt, da sie eben einen 100-Billionen-Dollar-Markt überwachen. Weshalb sollten dann die Mitarbeiter nicht auch zeigen, welche Bestände sie an digitalen Assets haben.

Guerrier unternimmt Erklärungsversuche

Guerrier versucht zu erklären, weshalb die Mitarbeiter diese Bestände nicht offenlegen müssen. Er äußerte sich folgendermaßen dazu.

Die SEC hat auch zusätzliche Informationen bereitgestellt, (1) dass Bitcoin, Ether und XRP nicht auf der Liste der verbotenen Bestände der SEC erschienen und (2) dass Bitcoin und Ether nie auf der Watch List erschienen sind und dass XRP erstmals im April auftauchte 13, 2018.

Weiterhin heißt es auch von der SEC, dass die List der verbotenen Beteiligungen für Unternehmen wie Makler gilt. Die Mitarbeiter hingegen würden nicht darunter fallen. Zudem gelte die Beobachtungsliste für Vermögenswerte, die keiner Voruntersuchung unterzogen werden. Dazu sagte die SEC auch:

Ein Mitarbeiter darf möglicherweise nicht mit Wertpapieren im Zusammenhang mit diesem Unternehmen handeln, wenn es ‚untersucht‘ wird.

Hierzu muss auch unterschieden werden. Ein Bitcoin-ETF oder ein ETN ist ein Wertpapier. Bitcoin hingegen ist kein Wertpapier. Selbst wenn Bitcoin auf der Watchlist steht, ist es Mitarbeitern nicht verboten, direkt mit BTC zu handeln. Dennoch ist es besonders wichtig, ob es einen Handel mit XRP bei der SEC gab. Denn diese Antwort kann von entscheidender Bedeutung für den kompletten Fall sein.

Sollte es also einen Handel mit XRP nach dem 13. April 2018 gegeben haben, muss man klären, warum SEC-Mitarbeiter mit illegalen Wertpapieren handeln. So nennt die SEC nämlich XRP. Weiterhin sollte niemand mit illegalen Wertpapieren handeln, der dann im Anschluss durchsetzen soll, dass das Wertpapier wirklich illegal ist. Dies ist definitiv ein Interessenskonflikt, der von sehr großer Bedeutung ist.

Weshalb will die SEC die Daten verschweigen?

Weshalb die SEC diese Daten verschweigen will, ist nicht ganz klar. Denn es werden weder Namen der Mitarbeiter noch über wie viele XRP sie verfügen, werden dabei preisgegeben. Böse Zungen behaupten, dass sie vermutlich schon wissen, dass die SEC-Mitarbeiter einiges an XRP besitzen.

Somit würde sich die Securities and Exchanges Commission selbst ans Messer liefern. In den nächsten Tagen wird es sich weisen, wie es in diesem Streitfall weiter geht. Wir werden natürlich davon berichten.

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