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Gehalt in Bitcoin auszahlen? – In Neuseeland ist das nun kein Problem mehr

Marius Kramer
Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
Writer
14. August 2019

Die Verbreitung von Bitcoin und Co. in der Gesellschaft ist ein Prozess, der langsam aber konstant voranschreitet. Ein Phänomen, das schleichend aber dennoch bestimmend vonstatten geht. Nachdem wir heute morgen bereits darüber berichtet haben, dass Samsung nun seine Türen für die Nutzung von BTC auf ihren Smartphones geöffnet hat, gibt es nun überraschende Neuigkeiten aus Neuseeland. Denn dort gibt es nun gesetzliche Richtlinien, die es Arbeitgebern ermöglicht, ihre Mitarbeiter ganz legal in Bitcoin bezahlen können.

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Positive Regulierung: Gehalt in Bitcoin und Co. auszahlen

Das neuseeländische Finanzamt (=Inland Revenue Department, IRD) hat nun offiziell den rechtlichen Grundstein gelegt, damit Gehälter in Kryptowährungen gezahlt werden können und es entsprechende Regelungen für deren Besteuerung gibt.

In den öffentlichen Bekanntmachungen für den Monat August hat die Behörde ihre Entscheidung und Änderungen für das Einkommenssteuergesetz bekannt gegeben. So gibt es zwei neue bindende Richtlinien (sogenannte Binding Rules – konkret BR Pub 19/01 und BR Pub 19/02), die festlegen, dass Mitarbeitern zukünftig Gehälter in Form von Kryptowährungen gezahlt werden können.

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Binding Rules legen Voraussetzungen für Bezahlung des Gehalt in Bitcoin fest

Voraussetzung hierfür ist es, dass die Zahlung für eine Dienstleistung erfolgt, die im Rahmen eines festen Arbeitsvertrags zu einem festgelegten Betrag erbracht wurde und dabei einen regelmäßigen Bestandteil der Vergütung des Mitarbeiters ausmacht. Den genauen Wortlaut siehst du im Folgenden:

The arrangement is the payment of remuneration to an employee in crypto-assets in circumstances where the crypto-asset payments:

1. are for services performed by the employee under an employment agreement
2. are for a fixed amount; and
3. form a regular part of the employee’s remuneration.

Neben diesen drei Kriterien, nennt die IRD weitere Vorgaben. So muss die Kryptowährung, die man als Gehalt erhält, auch in eine Fiat-Währung getauscht werden können. Außerdem fordert die IRD, dass die Kryptowährung den Hauptzweck haben müssen, als Währung gehandelt respektive genutzt zu werden. Wenn man also sein Gehalt in Bitcoin erhält, sollte diese Anforderungen zumindest kein Problem sein.
Die Gültigkeit der neuen Regelungen tritt zum 1. September 2019 für zunächst drei Jahre in Kraft. Unterschrieben wurde die Bekanntmachung von der Direktorin der Behörde, Susan Price.

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Neuseeland als Pionier – folgt Deutschland?

Damit übernimmt Neuseeland eine Pionier-Rolle und treibt die weitere Verwendung und Integration von Bitcoin in unseren Alltag voran. Denn bisher waren die Gehälter nach neuseeländischem Recht nur in „Geld“, also in diesem Fall dem Neuseeland-Dollar, zu zahlen.

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Aus persönlicher Sicht bin ich gespannt, ob es in ferner Zukunft Daten und Statistiken darüber geben wird, wie viele Neuseeländer diese Form der Bezahlung in Anspruch nehmen werden. Denn klar ist – ohne Arbeitgeber, der eine Bezahlung in Bitcoin unterstützt, auch keine Bitcoin auf dem eigenen Wallet.

Und so fällt es mir aus heutiger Sicht auch sehr schwer, mir vorzustellen, dass eine solche Maßnahme nur annähernd in den nächsten 5 Jahren in Deutschland beschlossen wird. Betrachtet man die aktuellen Aussagen unseres Bundesfinanzministers zu Bitcoin und Libra, hat man den Eindruck als würde hier lieber wieder mit der „Verbotskeule“ geschwungen werden als sich ernsthaft mit der Sache auseinanderzusetzen und durch pro-aktive Regulierung einen geordneten Weg für die Integration von Bitcoin und Co. zu finden.

Das Gehalt in Bitcoin ausgezahlt bekommen – absurd oder nur die logische Konsequenz der fortschreitenden Integration von Bitcoin in den Alltag? Kannst du dir vorstellen, dass in Deutschland ähnliche Regelungen diesbezüglich eingeführt werden?

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