Die US-Notenbank und andere US-Bankenaufsichtsbehörden haben klar gesagt, wie Banken tokenisierte Vermögenswerte in ihre Kapitalberechnungen einbeziehen sollen. Sie haben einfach erklärt, dass ein tokenisierter Vermögenswert genauso behandelt wird wie ein traditionelles Wertpapier, wenn er rechtlich gesehen dasselbe ist.
Tokenisierte Wertpapiere werden genauso behandelt
In einer neuen gemeinsamen Mitteilung sagten die US-Notenbank, die FDIC und die OCC , dass ihre Kapitalregeln „technologieneutral” sind . Das heißt, wie ein Wertpapier ausgegeben oder übertragen wird, auch auf einer Blockchain, ändert nichts daran, wie viel Kapital eine Bank dafür vorhalten muss.
Sie haben den Begriff „zugelassene tokenisierte Wertpapiere” für tokenisierte Vermögenswerte eingeführt, die die gleichen gesetzlichen Rechte wie ihre nicht tokenisierte Version haben, z. B. den gleichen Anspruch auf Cashflows oder Eigentumsrechte. Für diese zugelassenen Instrumente müssen Banken genau die gleichen Risikogewichte und Kapitalvorschriften anwenden, die sie auch für die traditionelle Form verwenden würden.
Die Leitlinien betonen auch, dass die Tokenisierung an sich etwas, das kein Wertpapier ist, nicht in ein Wertpapier verwandelt oder umgekehrt. Banken müssen immer noch die rechtliche Natur des zugrunde liegenden Instruments prüfen, nicht die verwendete Technologie.
Wie Banken mit Sicherheiten und Risiken umgehen sollten
Die Regulierungsbehörden gingen noch weiter und erklärten, wie tokenisierte Wertpapiere als Sicherheiten funktionieren. Wenn eine tokenisierte Anleihe oder Aktie die Definition von „Finanzsicherheit” nach den bestehenden Regeln erfüllt, kann eine Bank sie genauso wie die Papier- oder Depotversion als Sicherheit anerkennen. Es gelten die gleichen Haircuts und Bedingungen.
In den FAQs heißt es auch, dass sich die Regeln nicht ändern, je nachdem, ob Token auf einer genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien Blockchain basieren. Eine Bank muss sich stattdessen auf die rechtliche Durchsetzbarkeit konzentrieren, einschließlich der Frage, ob sie ein vollwertiges, vorrangiges Sicherungsrecht an dem tokenisierten Vermögenswert erhalten kann.
Gleichzeitig erinnern die Aufsichtsbehörden die Banken daran, dass tokenisierte Vermögenswerte nach wie vor ein strenges Risikomanagement erfordern. Dazu gehören Kontrollen in Bezug auf Cyberrisiken, Fehler in Smart Contracts, Abwicklungsrisiken und die Einhaltung aller anderen Gesetze, nicht nur der Kapitalvorschriften.
Diese Klarstellung beseitigt eine wichtige Frage für Banken, die mit Tokenisierungsprojekten experimentieren. Wenn sie tokenisierte Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder andere Standardwertpapiere mit identischen Rechten ausgeben oder halten, müssen sie nicht mit überraschenden Kapitalkosten rechnen, nur weil diese Vermögenswerte auf einer Blockchain gespeichert sind.
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