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Krypto-Regulierung: Europäisches Parlament beschließt neue Obergrenzen für anonyme Krypto-Transaktionen

Daniela Kirova
Daniela Kirova
Daniela Kirova
Autor*in:
Daniela Kirova
Autorin
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.
30. März 2023
  • EU-Gesetzgeber wollen anonyme Krypto-Transfers auf 1.000 Euro begrenzen.
  • Bargeldtransaktionen werden bei 7.000 Euro gedeckelt.
  • Der Gesetzesentwurf sieht eine konsequente Anwendung von Regeln und Sanktionen sowie Erfassung von Informationen über Krypto-Transaktionen.

Bürger und Journalisten werden Zugang zu Registern der wirtschaftlichen Eigentümer haben, eine neue europäische Behörde wird strengere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchsetzen, und es werden in Zukunft neue Obergrenzen für den Kauf von Kryptowährungen gelten. Diese und andere Bestimmungen sind Teil einer Erklärung des Europäischen Parlaments, die am 28. März veröffentlicht wurde.

Obergrenze für anonyme Krypto-Käufe

Die EU-Gesetzgeber planen, anonyme Überweisungen beim Kauf von Kryptowährungen auf 1.000 Euro zu begrenzen. Auf diese Weise will man Geldwäsche und das Risiko der Terrorismusfinanzierung verhindern.

Die Obergrenze wird gelten, wenn jemand eine Kryptowährung kaufen will, aber der Verkäufer den Kunden nicht identifizieren kann. Für Bargeldtransaktionen soll in Zukunft eine Obergrenze von 7.000 Euro gelten.

Die Gesetzgebung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Die vorgeschlagenen Gesetze werden auf einer Plenarsitzung im April überprüft. Zu diesem Zeitpunkt wird das Europäische Parlament mit den Verhandlungen über die endgültige Form der Gesetzesentwürfe beginnen.

Für die Durchsetzung der Gesetze wird die im Juni letzten Jahres eingerichtete Europäische Anti-Geldwäsche-Behörde zuständig sein.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter im Fokus

In erster Lesung stimmten das Parlament mit überwältigender Mehrheit dem Text über anonyme Krytpo-Transaktionen zu. 99 Abgeordnete stimmten dafür, nur acht stimmten dagegen.

Dem Text zufolge wird das Gesetz bei seiner Einführung ein hohes Maß an Compliance und Transparenz erfordern, insbesondere von Banken und Krypto-Asset-Managern. Darin heißt es:

Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter, Krypto-Asset-Manager, Makler für reale und virtuelle Immobilien sowie hochrangige Profifußballvereine werden verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, was sie besitzen und wer das Unternehmen kontrolliert.

Darüber hinaus müssen die Unternehmen die Risiken im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche bei Transaktionen mit Kryptowährungen ermitteln und die entsprechenden Daten an ein zentrales Register übermitteln.

Der digitale Euro wird kommen

Am 28. März veröffentlichte die Europäische Bankenvereinigung (EBF) ein Dokument, in dem sie ihre Vision des digitalen Euro und des zukünftigen Ökosystems für digitales Geld im Allgemeinen vorstellte.

Die EBF schlägt vor, den digitalen Euro für Privatkunden in drei Phasen einzuführen. In der ersten Phase wird die Europäische Zentralbank mit dem Europäischen Zahlungsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) zusammenarbeiten, um die digitale Währung einzuführen. In den nächsten Phasen sollen Zahlungen mit dem digitalen Euro in der Industrie und dem Privatsektor ermöglicht werden.

Mitwirkende

Daniela Kirova
Autorin
Die freiberufliche Krypto-Autorin Daniela hat mehr als 15 Jahre Erfahrung im Schreiben und Übersetzen von finanziellen Inhalten. Sie ist Diplom-Psychologin und berichtet ausgiebig über die neuesten Krypto-News und Marktentwicklungen.