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Bundesregierung und BaFin: Finanzmarkt nicht von Kryptowährungen bedroht

Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
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13. Juni 2018

Was bedeuten Bitcoin und andere Kryptowährungen für den Finanzmarkt und welche Gefahr stellen sie dar? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die deutsche Regierung äußerten sich unabhängig voneinander über die möglichen Risiken für Anleger.

Am gestrigen Dienstag hat der Bundestag seine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD bezüglich des Verbraucherschutzes sowie dem Risiko einer Gefährdung der Finanzstabilität durch Bitcoin und Co eingereicht.
Zuallererst weist die Bundesregierung beim Thema Verbraucherschutz auf die hiesigen Bedingungen hin: Auch zum Schutz der Verbraucher ist für den gewerblichen Handel mit Bitcoin und anderen „Kryptowährungen“ in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Dennoch sei dies nicht völlig ausreichend, zumal Kryptowährungen international genutzt werden könnten:

Aufgrund der weltweiten Handelbarkeit und des grenzüberschreitenden Angebots von Bitcoin und anderen Krypto-Token sind nationale Maßnahmen jedoch allein nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es eines koordinierten Vorgehens auf europäischer und internationaler Ebene. Die Bundesregierung setzt sich daher auf europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck für einen harmonisierten Umgang mit Krypto-Token ein.

Des Weiteren ließ die Bundesregierung wissen, dass die Relevanz der verschiedenen Währungen noch zu gering sei, um maßgeblichen Einfluss zu haben:

Aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von Bitcoin und anderen Krypto-Token und den bisher beschränkten Verflechtungen mit dem Finanzsektor sieht die Bundesregierung derzeit keine Risiken für die Finanzmarktstabilität.

Wichtig sei aber, dass auch auf G20-Ebene weiter über das Thema diskutiert werde.

Bereits am vergangenen Donnerstag äußerte sich BaFin-Präsident Felix Hufeld in einer Grundsatzrede über den Themenkomplex Bitcoin und Blockchain. Er räumte aber bereits früh ein:
Die Frage, was an Bitcoin und Blockchain nur Hype ist und was tatsächlich die Substanz hat, die Finanzmärkte disruptiv zu verändern, kann und will ich an dieser Stelle nicht abschließend beantworten. Einige Einschätzungen und Beobachtungen dazu kann ich Ihnen als Finanzaufseher jedoch anbieten. So sieht er ein Potenzial im Einsatz in verschiedenen Industriezweigen, von Versicherungen bis hin zu Finanzdienstleistungen.
Die BaFin sehe sich allerdings als „Ausleuchter“ der Schattenseiten, dies erfordere allerdings einen Überblick über die Technologie und eine Auslotung der Möglichkeiten.

Wie gehen wir mit dem Spannungsverhältnis zwischen Innovation und Sicherheit um? Es kann nicht unser Ansatz sein, aus Angst vor den Risiken einer Technologie deren Chancen wegzuregulieren. […] Andererseits dürfen weder Regulierer noch Aufseher die Risiken der Blockchain oder anderer Phänomene der Digitalisierung bagatellisieren.

Wichtig sei außerdem das Thema Verbraucherschutz, vor allem bei Initial Coin Offerings (ICO).

Deshalb haben wir im vergangenen November vor ICOs gewarnt und dabei auch auf die hohe Preisvolatilität von Krypto-Token hingewiesen. Wir werden nicht jeden einzelnen Anleger vor seinem Schicksal bewahren können, und das kann auch nicht Aufgabe staatlicher Aufsicht sein. Auch hier gilt die Maxime: Wir müssen dann aufsichtlich oder regulatorisch handeln, wenn die Finanzstabilität insgesamt bedroht wäre oder Verbraucher systematisch Schaden nehmen könnten.

Auch in der EU wird das Thema Kryptowährung derzeit noch vorsichtig beobachtet. Die EU-Bankenaufsicht sprach sich im März für eine moderate Regulierung aus, im Rahmen der Terrorbekämpfung wurden allerdings schon neue Richtlinien gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgesetzt, die auch Walletanbieter und Kryptobörsen betreffen.