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Terrorbekämpfung: EU verabschiedet Richtlinien für Kryptowährungen

Marius Kramer
Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
Writer
20. April 2018

Die EU verabschiedet eine Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Tauschbörsen und Walletanbieter von Kryptowährungen müssen bei Verdacht Nutzerdaten an Behörden weitergeben.

Am Donnerstag, den 19.04., wurde vom Europäischen Parlament die fünfte Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Sie enthält eine Reihe von Maßnahmen, um der Terrorismusfinanzierung besser entgegenzuwirken und eine größere Transparenz bei Finanztransaktionen zu gewährleisten.

Diese Regulierungen betreffen auch Betreiber von Kryptowährungsbörsen und Walletanbieter. Sie müssen ihre Kunden nun nach den gleichen Berichterstattungspflichten wie traditionelle Anbieter von Finanzdienstleistern kontrollieren.

Maßnahmen sind:

  • Die Speicherung der Identitätsdaten der Nutzer und deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank.
  • Über die sog. „Eigenerklärungsformulare“ soll es Nutzern möglich gemacht werden, auf freiwilliger Basis eine Erklärung über Einsatz des Zahlungsverkehrs abzugeben. 
  • Sämtlichen Transaktionen müssen ,,für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden“ gespeichert werden.

Anleger dürfen nach der neuen Richtlinie also nicht mehr anonym bleiben. Außerdem muss bei einem Verdacht auf Steuervermeidung oder ungewöhnlichen Transaktionen den zuständigen Behörden Bescheid gegeben werden.
Jeder Mitgliedstaat obliegt es, ,,eine einzige strukturell unabhängige Behörde“ zu schaffen, die für die Aufsicht zuständig ist. Diese zentralen Meldestellen können bei Verdacht auf Kriminalität die ,,Identität des Eigentümers von virtuellem Geld virtuelle Währungsadressen zuzuordnen.“

Die EU sieht die Anonymität von Kryptowährung als hinderlich an. Solange virtuelle Währungen für kriminelle Zwecke genutzt werden können, wird die Glaubwürdigkeit von Kryptowährungen nicht zunehmen.

Die Richtlinien werden von Datenschützern stark kritisiert: umfangreiche Vorratsdatenspeicherung, Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und nahezu die vollständige Überwachung des Zahlungsverkehrs werden die Folgen dieser Richtlinie sein.

Der Vorschlag zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2016 vorgestellt. Er erfolgte aufgrund einer Reihe von Terroranschlägen in Europa sowie der Enthüllung der Panama-Papers. Die Richtlinien sind Teil des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Die Mitgliedstaaten haben jetzt 18 Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.

[Bild: Senai Aksoy/Shutterstock]