CryptoMonday
Crypto News: Fondsstandortgesetz öffnet Türen für Fonds
HomeNewsCrypto News: Fondsstandortgesetz öffnet Türen für Fonds

Crypto News: Fondsstandortgesetz öffnet Türen für Fonds

Marius Kramer
Marius Kramer
25. Januar 2023
Offenlegung von Werbung

Das Fondsstandortgesetz könnte in Deutschland zur Etablierung von Kryptowährungen beitragen. Am 2. August 2021 wird dieses in Kraft treten. Das BMF macht es für Kryptos hingegen deutlich schwieriger.

In Zukunft können Investmentfonds auch großflächig in Kryptowährungen investieren. Das im April verabschiedete Fondsstandortgesetz ermöglicht Spezialfonds Investitionen von bis zu 20 Prozent in Kryptowährungen. Das sind rund 400 Milliarden Euro, die in den Kryptomarkt fließen könnten. Gerade institutionelle Investitionen haben den Preis von Bitcoin und Co. in der Vergangenheit stark steigen lassen.

Auch wenn die Ausreizung der 20 Prozent von allen Fonds unwahrscheinlich ist, werden Kryptowährungen wahrscheinlich eine wichtige Rolle in Zukunft für die Spezialfonds darstellen. Die Deutsche Börse AG hatte ebenfalls ein positives Zeichen gesetzt, indem man zwei Drittel der Schweizer Crypto Finance AG erworben hatte.

Kryptos könnten durch BMF an Attraktivität verlieren

Aktuell sind Gewinne aus Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Das machte Krypto-Investments in Deutschland besonders bei langfristiger Strategie äußerst attraktiv. Wenn es nach einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) gehen würde, sähe dies in Zukunft jedoch anders an.

Unter anderem sollen in Zukunft Staking-, Lending- und Masternode-Gewinne erst nach einer Frist von zehn Jahren steuerfrei sein. Bei Angesicht der Tatsache, dass das Investment in Kryptowährungen trotz des anhaltenden Wachstums ein risikoreiches Unterfangen darstellt, ist die Haltefrist von zehn Jahren ganz besonders unattraktiv. Doch der Entwurf des BMFs stoß auch auf Kritik. Inwiefern das Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Auch BaFin intensiviert Maßnahmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschäftigt sich derweil mit Exchanges, die noch keine gültige Lizenz in Deutschland besitzen. So hat sich die niederländische Kryptobörse LiteBit nach einer Anfrage der BaFin dazu entschlossen, den Service für Kunden aus Deutschland vorerst einzustellen.

Seit dem 1. Juli haben Kunden aus Deutschland daher keine Möglichkeit mehr auf LiteBit zu handeln oder Transaktionen vorzunehmen. Restliches Guthaben in Fiat-Form auf der Plattform kann nur noch durch E-Mail-Anfragen bearbeitet werden.  In einer E-Mail des LiteBit Supports an die deutschen Kunden hieß es:

„Um der zuverlässigste Kryptoanbieter für unsere Kunden zu sein, hat LiteBit eine deutsche Tochtergesellschaft gegründet und den Prozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begonnen, um eine Lizenz zum Anbieten von Kryptodienstleistungen in voller Übereinstimmung mit dem deutschen Recht zu erhalten.

Im Zuge dieses Prozesses hat die BaFin LiteBit NL aufgefordert, die Möglichkeit der Nutzung von LiteBit Credits für deutsche Kunden zu beenden. Da wir den Prozess der Lizenzierung in Deutschland erfolgreich abschließen wollen, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“

Die Nutzung von LiteBit in Deutschland könnte daher in Zukunft also wieder möglich sein. Auch für den österreichischen Markt arbeitet LiteBit an der nötigen Lizenz.

Mitwirkende