- Die Securities and Exchange Commission musste bis zum 17. November eine Entscheidung zu beiden Anträgen treffen.
- Die Behörde bisher hat bisher noch keine positive Entscheidung über einen Antrag auf Spot-Bitcoin-ETF gefällt.
Die US-amerikanische Börse NYSE Arca reichte im September einen Vorschlag für eine Regeländerung ein, um Anteile des Hashdex Bitcoin Futures ETF bei der US-Börsenaufsichtsbehörde zu listen und anschließend handeln zu können.
Laut einer offiziellen Einreichung hat die Securities and Exchange Commission (SEC) bisher noch keine Antwort gegeben. Das Dokument kann man hier als PDF sehen. Der vorgeschlagene Regeländerungsantrag wurde am 3. Oktober im Federal Register zur Kommentierung veröffentlicht.
Damit wartet Hashdex immer noch darauf, den bestehenden Futures-ETF für Bitcoin in einen Spot-ETF umzuwandeln. Die SEC hat auch die Entscheidung über den Versuch von Grayscale verschoben, einen neuen auf Ether-Futures basierenden ETF zu starten. Grayscale reichte im September ebenfalls einen Antrag für seinen Ether-Futures-ETF ein.
Behörde verlängert die Frist
Ursprünglich musste die Aufsichtsbehörde bis zum 17. November eine Entscheidung zu beiden Anträgen treffen. Am 15. November kündigte sie jedoch an, die Frist zu verlängern.
Im Oktober reichte ein weiteres Unternehmen, Grayscale, eine Registrierungserklärung ein, um Anteile seines Bitcoin-Trusts gemäß den geltenden US-Gesetzen zu registrieren. Die SEC hatte ursprünglich den Antrag abgelehnt, bei dem es darum ging, den Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) in einen ETF umzuwandeln. Grayscale klagte dagegen und ein Gericht erklärte die Entscheidung der Behörde für nichtig, was zu einer Rally am Kryptomarkt führte.
Wenn nicht Bitcoin, dann Ethereum
Die Verzögerungen erfolgen vor dem Hintergrund einer gesteigerten Erwartung auf die behördliche Genehmigung eines Spot-Bitcoin-ETF. Diese könnte jedoch nicht rechtzeitig eintreten und es ist überhaupt noch nicht klar, ob die Behörde so einen Fonds genehmigen wird.
Bisher hat die SEC jeden solchen Antrag abgelehnt. In diesem Jahr haben zahlreiche Unternehmen beantragt, solche börsengehandelten Produkte einzuführen. Neben Bitcoin-ETFs haben einige Investment-Unternehmen auch Zulassungsanträge für Ethereum-Futures-ETFs gestellt.
Regulatorische Argumente
Die Behörde hat ihre Ablehnungen damit begründet, dass Kryptowährungen anfällig für Marktmanipulationen ist und keine Überwachungsvereinbarungen existieren. Die Antragsteller sind anderer Meinung und behaupten, solche Bedenken seien irrelevant oder bereits behandelt worden.
Für einen weiteren Antragsteller, Franklin Templeton, wurde die Frist ebenfalls auf den 17. November gesetzt, aber nun verschoben. Die verbleibenden Antragsteller müssen bis zum nächsten Jahr auf eine Entscheidung warten.