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Leistungsschutzrecht – die Katastrophe während der WM?

Marius Kramer
Marius Kramer
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Autor*in:
Marius Kramer
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15. Juni 2018

Ein absurd künstlicher Eingriff in die natürlichen Abläufe des freien Marktes soll die größten Verlage in der EU retten – auf Kosten der Informationsfreiheit. Die Rede ist vom Leistungsschutzrecht, am 20. Juni 2018, im Rechtsausschuss des EU-Parlaments ratifiziert werden soll. 

Brot und Spiele

Panem et circenses“ lautet der Ausdruck des römischen Dichters Juvenal. In unserer heutigen Zeit beschreibt er die Tatsache, das schwerwiegende politische Entscheidung immer dann entschieden werden, wenn die Aufmerksamkeit der Bevölkerung am geringsten scheint.

Das Leistungsschutzrecht ist eine Neufassung des Urheberrechts. Prinzipiell sind Urheberrechtsgesetze eine natürliche Entwicklung, schützen sie doch die kreativen Werke und Ideen ihrer Schöpfer und stellen damit sicher, dass diese Schöpfer auch in Zukunft ihrer Leidenschaft nachgehen können. Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist jedoch kein einfacher Schutz für Urheber – es ist gleichzeitig ein juristischer Kippschalter, um die schwindende Macht traditioneller Verlage im Internet zu stärken. Und das kostet etwas.

Die Unterstützer des Leistungsschutzrechts begründen ihre Haltung darauf, dass die Medienkonzerne gegenüber Internet-Redaktionen, Bloggern und anderen Plattformen an Gewinnen einbüßen. Ihrer Meinung nach liege das daran, dass mit dem öffentlich-zugänglichen Material der Verlage Geld gemacht werde, welches aber nicht mehr den Weg zum Verlag selbst findet. Um die Verlage also wieder an Gewinnen zu beteiligen, soll am kommenden Mittwoch über dieses Gesetz abgestimmt werden.

Die Folgen eines solchen Gesetzes sind schwer absehbar, lassen aber in manchen Bereichen realitätsnahe Vermutungen zu. Wer glaubt, dass die DVSGO bereits unnötig kompliziert war, wird beim Leistungsschutzrecht (kurz: LSR) eines besseren belehrt.

So könnte aufgrund des LSR eine „Link-Steuer“ eingeführt werden. Die BBC schreibt sogar, dass die Meme-Kultur im Internet gefährdet sei, da sie auf Basis von Screenshots aus Filmen, Serien und Computerspielen humorvolle Bilder kreiert. Verlinkungen auf Webseiten, Blogs oder nur auf Social Media-Kanälen könnten ungeahnte Reaktionen und juristische Folgen nach sich ziehen. Theoretisch wäre damit das Posten eines Links auf Facebook kostenpflichtig, vorausgesetzt jemand erhebt einen Anspruch auf LSR gegen diesen Link. Genau diese Entwicklung wird durch Artikel 11 des LSR beschrieben. Doch hier endet die Willkür nicht.

Leistungsschutzrecht – Artikel 13

Wer entscheidet eigentlich was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind? Diese Entscheidung wird nicht mehr Experten überlassen, sondern einigen Algorithmen. Der Algorithmus der durch Artikel 13 des LSR die totale Macht über diese Entscheidung haben soll ist der Upload-Filter.

Upload-Filter sollen hochgeladene Medien mit einer Datenbank abgleichen, die einen Katalog über urheberrechtlich geschützte Inhalte führen soll. Das Problem an dieser Vorgehensweise ist – neben der offensichtlichen Zensur – der Algorithmus. Hierüber lassen sich bisher nur wenig Informationen finden. Jedoch soll bereits jetzt klar sein, dass dieser präventiv handeln soll – er soll also Inhalte sperren, bei denen noch nicht eindeutig klar ist, ob diese geschützt worden sind. Tatsächlich, so beschreibt es t3n, kann jeder Nutzer einen Inhalt erstmal sperren lassen. Sollte jemand also deine Inhalte böswillig gesperrt haben, müsstest du theoretisch den Rechtsweg einschlagen, um diese Sperre wieder aufzuheben.

Dieses System, sei es bisher auch noch so abstrakt beschrieben, ließe sich von Internet-Trollen und anderen Unruhestiftern perfekt ausnutzen, um den freien Zugriff auf nahezu alle Online-Medien zu bremsen. Tatsächlich wurde den Upload-Filtern eigentlich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entsagt, so heißt es hier:

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“

Doch entgegen des Koalitionsvertrags haben CDU/CSU bereits angekündigt für das Leistungsschutzrecht zu stimmen.

Zensur und Blockchain

Sollten Upload-Filter und „Link-Schutzgeld“ eingeführt werden, ist das leider immer noch nicht alles. Artikel 4 regelt, dass das bloße „Lesen“ bestimmter Inhalte Geld kosten solle. Spätestens hier hat man eine sehr gemeinnützige Gesellschaft ebenfalls getroffen: die Wissenschaft.

Wie stehen die Chancen auf eine Abweisung dieses Gesetzes? Bisher vermuten Experten eine knappe Zustimmung zu diesem Gesetz auf Europaebene.

Könnte diese Entwicklung Blockchain-Projekte bestärken? Das mag gut sein. Es ist ironisch, wie stark europäische Politiker gegen die russische Medienlandschaft wettern, und in der eigenen Union Zensuren in Form von Upload-Filtern durchsetzen wollen – und das auch noch während der Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft.

Es besteht die Hoffnung, dass Blockchain-Projekte wie die dezentrale Blogging-Plattform Steemit dadurch mehr an Popularität gewinnen. Auch die dezentrale YouTube-Variante d.tube und das dezentrale soziale Netzwerk AKASHA, auf Ethereum-Basis, könnten aufgrund ihrer dezentralen Natur Zensur entgegenstehen. In einem dezentralen System dieser Art wären willkürliche Gesetze wie das LSR machtlos und das Internet könnte in seiner Form weiter existieren, wie wir es kennen.