CryptoMonday
Home News SEC setzt Handel von Bitcoin- und Ether-ETNs vorübergehend aus

SEC setzt Handel von Bitcoin- und Ether-ETNs vorübergehend aus

Marius Kramer
Marius Kramer
Marius Kramer
Autor*in:
Marius Kramer
Writer
10. September 2018

Die SEC befürchtet Unklarheiten bei zwei XBT-Produkten und setzt vorübergehend den Handel mit ihnen aus. Für Bitcoin Tracker One und Ether Tracker One lägen der Kommission nicht genug Informationen vor, was zu „Verwirrung unter den Marktteilnehmern“ führe.

SEC: Handel mit Bitcoin Tracker One (CXBTF) und Ether Tracler One (CETHF) ausgesetzt

Am Sonntag, den 9. September kündigte die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) über Twitter eine „Order of Suspension of Trading“ für zwei börsengehandelte Produkte der XBT Provider AB, einem schwedischen Unternehmen mit Sitz in Stockholm, an.

Twitter Quelle: Tweet der SEC
Quelle: Twitter

Die SEC begründet diesen Schritt damit, dass es ihr „an aktuellen, konsistenten und genauen Informationen“ über die Produkte mangele, was „zu Verwirrung unter den Marktteilnehmern über diese Finanzinstrumente führt“.

Sowohl Bitcoin Tracker One (CXBTF) als auch Ether Tracker One (CETHF) werden an der Nasdaq/ OMX in Stockholm gelistet und gehandelt. Die SEC fügte ihrer Erklärung hinzu:

Die Kommission ist der Ansicht, dass das öffentliche Interesse und der Anlegerschutz eine Aussetzung des Handels mit den Wertpapieren der oben genannten börsennotierten Gesellschaft erfordern.

Gemäß Section 12(k) des Securities Exchange Act ost der Handel mit diesen beiden Wertpapieren nun „für den Zeitrraum von 17:30 Uhr EDT am 9. September bis 23:59h EDT am 20. September ausgesetzt“, erklärte die Kommission in ihrer Anordnung.

ETF oder ETN? SEC scheint zu befürchten, dass Anleger CXBTF & CETHF mit ETFs verwecheln könnten

Eine der Unklarheiten seitens der SEC ist eine „Inkonsistenz bei der Kategorisierung“ der beiden Produkte:

Die Antragsunterlagen für Broker-Händler, die eingereicht wurden, um das Angebot und den Verkauf dieser Finanzprodukte in den Vereinigten Staaten sowie bestimmter Handelswebsites zu ermöglichen, bezeichnen sie als „Exchange Traded Funds (ETF)“.

Die Kommission definiert einen ETF als registrierte Investmentgesellschaft. Diese bietet Investoren eine Möglichkeit, ihr Geld in einem Fonds zu bündeln, der dann wiederum in Anleihen, Aktien oder andere Vermögenswerte investiert. Base58 hat die Funktionsweise von Bitcoin-ETFs in einem Artikel genauer beschrieben.

Die SEC wies darauf hin, dass „andere öffentliche Quellen die Produkte [Bitcoin Tracker One (CXBTF) und Ether Tracker One (CETHF), Anm. d. Red.] als „Exchange Traded Notes (ETN)“ bezeichnen“.

Bei ETNs handelt es sich, im Gegensatz zu ETFs, um ungesicherte Schuldverschreibungen von Finanzinstituten, die an einer Wertpapierbörse handeln. Die Kommission erklärt weiter:

ETNs werden oft mit Exchange Traded Funds (ETFs) verwechselt. ETNs und ETFs werden beide an einer Wertpapierbörse gehandelt und können den ganzen Tag über gekauft und verkauft werden, aber es gibt wichtige Unterschiede.

Die Kommission und Bitcoin-ETF Anträge: Besser keine Unklarheiten

Die SEC ist seit einigen Monaten mit dem Sichten von Bitcoin-ETF Anträgen beschäftigt. Bislang wurden alle Anträge abgelehnt, oder aufgeschoben. Zuletzt lehnte die Kommission direkt eine ganze Reihe mit gleicher Begründung ab. Durch den jüngsten Personalwechsel in der SEC-Leitung haben Investoren Hoffnung auf einen frischen „pro-crypto“ Wind in der Kommission.

Da sie Kommission bezüglich Verwechslungen mit Bitcoin-ETFs derzeit sensibel ist, sollte das schwedische Unternehmen die Anliegen ernst nehmen. Es hat nun bis zu 20. September Zeit, die fehlenden Informationen nachzureichen und Unklarheiten zu beseitigen. Ansonsten kann die SEC den Handel mit den Produkten weiter aussetzen.

[Bild:Andriy Blokhin/ Shutterstock]