Die südkoreanische Datenschutzbehörde hat gegen die große Kryptobörse Bithumb eine Geldstrafe in Höhe von 210 Millionen Won – das sind etwa 136.000 Dollar – verhängt, weil das Unternehmen Nutzerdaten an einen Partner im Ausland weitergegeben hat. Der Fall zeigt, wie gängige Handelspraktiken wie das Teilen von Orderbüchern immer noch gegen strenge grenzüberschreitende Datenschutzvorschriften verstoßen können.
Aufsichtsbehörde: Bithumb hat Nutzer in die Irre geführt
Die Kommission zum Schutz personenbezogener Daten (PIPC) gab die Strafe nach einer Plenarsitzung am 24. Juni bekannt. Sie erklärte, Bithumb habe bei der Zusammenarbeit mit einer ausländischen Börse „Vorschriften zur Übermittlung personenbezogener Daten von Nutzern ins Ausland verletzt“.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde teilte Bithumb seinen Kunden mit, dass ihre Daten im Rahmen einer USDT-Marktpartnerschaft an die australische Stellar-Börse weitergeleitet würden. Die Untersuchung ergab jedoch, dass das Unternehmen tatsächlich Mitgliedsnummern und Auftragsdetails an ein System übermittelte, das von einer anderen Plattform, bingx.com, betrieben wird.
Die Aufsichtsbehörde erklärte, dass dieser Verstoß gegen das südkoreanische Datenschutzgesetz verstoße, das eine klare Benachrichtigung und Einwilligung für Datenübermittlungen ins Ausland vorschreibt. Die Kommission wies zudem darauf hin, dass Bithumb bei der Weitergabe von Nutzerdaten an 13 andere ausländische Börsen im Rahmen von Vermögensübertragungen nicht alle gesetzlichen Schritte eingehalten habe.
Die gemeinsame Nutzung von Orderbüchern löst Datenschutzvorschriften aus
Durch die gemeinsame Nutzung des Orderbuchs können Börsen Kauf- und Verkaufsaufträge bündeln, sodass Händler plattformübergreifend Geschäfte abschließen und von einer höheren Liquidität profitieren können. Die PIPC stellte jedoch fest, dass diese technische Verbindung als Datenübermittlung ins Ausland gelten kann, wenn Nutzerkennungen zusammen mit den Aufträgen übertragen werden.
Im Fall von Bithumb erklärte die Aufsichtsbehörde, das Unternehmen habe zwischen September und November 2025 im Rahmen der Weitergabe des Orderbuchs Mitglieder-IDs und Auftragsdaten ins Ausland übermittelt. Sie kam zu dem Schluss, dass Bithumb weder eine ordnungsgemäße Einwilligung eingeholt noch alle Formalitäten für die Übermittlung dieser Daten außerhalb Koreas eingehalten habe.
Neben der Geldstrafe wies die PIPC Bithumb an, seinen Prozess für den Datentransfer ins Ausland zu korrigieren und seine Datenschutzerklärung zu aktualisieren, damit Nutzer verstehen, wie ihre Daten grenzüberschreitend weitergegeben werden können. Die Behörde veröffentlichte zudem neue Datenschutzrichtlinien für Blockchains, die Unternehmen dazu auffordern, identifizierbare Informationen in öffentlichen Ledgern zu minimieren und Nutzeridentitäten nach Möglichkeit von den Aktivitäten in der Blockchain zu trennen.
Diese Datenschutzstrafe kommt zu einer Zeit, in der Bithumb bereits unter starkem Druck anderer Aufsichtsbehörden steht. Anfang dieses Jahres verhängte die Financial Intelligence Unit gegen die Börse eine Geldstrafe in Höhe von 36,8 Milliarden Won wegen angeblicher Verstöße gegen Geldwäschevorschriften bei Auslandsüberweisungen – die höchste Sanktion, die jemals gegen eine koreanische Krypto-Plattform verhängt wurde.
Unabhängig davon stehen sowohl Upbit als auch Bithumb weiterhin unter Beobachtung, ob ihre Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Orderbüchern im Ausland den Einwilligungs- und Meldevorschriften entsprechen.
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